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Kunstschätze der Maya, Azteken und Inka in München sichergestellt

Kunstfahnder des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) stellten am Mittwoch, dem 23. April 2008, unter anderem eine Vielzahl von Kulturgütern der Maya-, Azteken- und Inkareiche in München sicher. Die Kunstschätze gelangten offensichtlich über Spanien in die Landeshauptstadt.

Antike Schale aus mesoamerikanischer Kunstsammlung (Polizeifoto)


Die Sammlung wurde nach Angaben aus Costa Rica in Spanien in amtliche Sicherheitsverwahrung genommen, um eigentumsrechtliche Ansprüche mehrerer mittel- und süd-amerikanischer Länder zu klären. Zum einen erheben Staaten wie Peru, Kolumbien, Panama, Costa Rica, Guatemala und El Salvador Rechtsansprüche auf das Eigentum und fordern die Rückführung des Kulturgutes, das von dort auf ungefähr 100 Millionen Dollar geschätzt wird.

Zum anderen beansprucht ein Kunstsammler aus Costa Rica ebenfalls Rechte an den Kunstgegenständen. Die Sammlung wurde 1997 in Santiago de Compostela ausgestellt. Eine genehmigte Ausfuhr aus Spanien liegt nicht vor.

Vergangene Woche erreichte ein internationales Rechtshilfeersuchen aus Costa Rica
über das Bundeskriminalamt die Landeskriminalämter mit der Bitte um Fahndung nach einer bedeutenden archäologischen Kunstsammlung. Die bayerischen Kunstfahnder ermittelten einen 66-jährigen Kunstsammler aus Costa Rica, der diese Sammlung als sein Eigentum betrachtet und wie sich jetzt herausstellte, den Transport aus Spanien nach München organisiert hatte. So gelangten die Ermittler auch zum Aufenthaltsort der in Kisten und Kartons verpackten Kulturgüter.

Da naheliegt, dass bei der Verbringung der Sammlung aus Spanien gegen Strafvorschriften verstoßen worden sein könnte, erwirkte die Staatsanwaltschaft München I in Erwartung entsprechender Rechtshilfeersuchen insbesondere aus Spanien bis zur Klärung der Sachlage die gerichtlich inzwischen bestätigte Beschlagnahme der Kunstgegenstände nach den Bestimmungen des Internationalen Rechtshilfegesetzes.

Unklar ist im Augenblick weiterhin, wie diese Sammlung in der aktuell bestehenden Form zustande gekommen ist. Bislang liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Gegenstände gestohlen oder geraubt worden sind. Rechtshilfeersuchen aus den Staaten Guatemala, Costa Rica und Spanien wurden angekündigt.

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