Am Dienstag-Nachmittag, dem 15. April 2008, gegen 17 Uhr, befuhren eine 32-jährige Pkw-Fahrerin aus der Stadt Meldorf und ein 24-jähriger Rollerfahrer aus dem Großraum Meldorf die Johannisstraße in jeweils entgegengesetzte Richtung. In einer leichten Kurve missachtete die 32-Jährige das Rechtsfahrgebot. Sie geriet mit ihrem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn. Beide Fahrzeuge berührten sich und wurden im Bereich Lenker (Roller) und Stoßstange (Pkw) leicht beschädigt. Es entstand ein
Gesamtsachschaden in Höhe von rund 350 Euro.
Während der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der 24-Jährige alkoholisiert war. 0,53 Promille zeigte das Alcotest-Gerät an. Doch das war noch nicht alles: Seinen Roller hatte der junge Mann nicht versichert, und im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war er auch nicht. Da kommt einiges auf ihn zu.




