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Suchtprävention: Spielsucht und Lotto-Annahmestellen

“Die Lotto-Annahmestellen sind zuverlässige Partner und Garanten für praktizierten Spielerschutz”. Das sagte Bayerns Finanzminister Erwin Huber (siehe Foto) anlässlich der Großveranstaltung der Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft in Bayern am Montag, dem 14. April 2008 in München.

Erwin Huber (Pressefoto)
Erwin Huber, CSU (Pressefoto)

“Seit der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Sportwettenmonopol und dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags steht die Suchtbekämpfung noch stärker im Vordergrund der täglichen Arbeit der Lotto-Annahmestellen”, fuhr Huber fort.

Eine zentrale Aufgabe der Annahmestellen sei die praktische Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes. “Der neue Glücksspielstaatsvertrag gibt dem Schutz Minderjähriger noch größeres Gewicht”, stellte Erwin Huber fest, “und dies hat einen guten Grund. Die Lotto-Annahmestellen tragen hier eine große Verantwortung.”

Minderjährige und Glücksspiel
Minister Erwin Huber verwies darauf, dass zahlreiche Suchtexperten betonen, dass der Ausschluss Minderjähriger vom Glücksspielangebot von zentraler Bedeutung sei, um das Entstehen von Glücksspielsucht zu bekämpfen.

“Auch beim Spielerschutz spielen die Annahmestellen mit dem direkten Kundenkontakt eine zentrale Rolle”, betonte Minister Huber. Dabei habe sich das Modell der Schulungen über die Bezirksstellen bei diesem Thema bestens bewährt. Der Kooperationspartner für die Suchtbekämpfung, das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS), hatte im letzten Sommer eine Befragung durchgeführt, um den Erfolg der Schulungen zu messen. Hier hätten die bayerischen Annahmestellen glänzend abgeschnitten.

“Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten – den Mitarbeitern der Staatlichen Lotterieverwaltung, den Bezirks- und vor allen den Annahmestellen – bedanken, dass sie sich so schnell und intensiv der aktiven Spielsuchtprävention, dem zentralen Anliegen des Bundesverfassungsgerichts und des Glücksspielstaatsvertrags, gewidmet haben”, faßte Erwin Huber zusammen.


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