Im Jahr 2007 mußte die Polizei in Baden-Württemberg bei 7.090 Einsätzen wegen häuslicher Gewalt 2.549 Platzverweise aussprechen.
Wie Innenminister Heribert Rech am Freitag, dem 28. März 2008, in Stuttgart mitteilte, sei damit der Täter bei fast jedem dritten Einsatz wegen häuslicher Gewalt aus der Wohnung verwiesen worden. Im Vergleich zum Jahr 2006 sei die Zahl derEinsätze um 624 oder 8% zurückgegangen. Auch die Zahl der Platzverweise sei um 111 oder 4% gesunken.
Die meisten seien in Stuttgart (275), Esslingen (184), Mannheim (179), Konstanz (178), Karlsruhe (173) und Ludwigsburg (159) ausgesprochen worden.
“Diese Entwicklung zeigt die abschreckende Wirkung der Platzverweise. Das Signal, dass Gewalt im häuslichen Bereich nicht toleriert wird, kommt an”, betonte Heribert Rech. Wer innerhalb der eigenen vier Wände Gewalt ausübt, sei ein Straftäter, gegen den konsequent vorgegangen werden müsse.
“Häusliche Gewalt ist nicht vom verfassungsrechtlich garantierten Schutz auf Privatsphäre umfasst”, sagte der Innenminister.
Nicht wegeschauen und weghören, wenn geprügelt wird
Wie auch in der Öffentlichkeit sei hier genauso Zivilcourage gefordert. Vor allem sei ein aufmerksames Umfeld wichtig, das nicht wegschaue oder weghöre, sondern handle. Nur so könne die Ausübung von Gewalt gestoppt und den Opfern geholfen werden. Die Polizei sei darauf angewiesen, dass entsprechende Vorfälle auch angezeigt würden.
Zur Aufhellung des wahrscheinlich noch großen Dunkelfeldes sei es aber erforderlich, dass häusliche
Gewalt durch die Gesellschaft nicht nur verbal geächtet werde, sondern die oft vorhandene Mentalität des Wegschauens abgelegt werde.
“Wir wollen keine Denunzianten, aber jeder Einzelne muss sich seiner Verantwortung bewusst sein und aktiv werden, um die Opfer zu schützen”, forderte der Innenminister Rech. “Häufig werden Kinder Zeugen gewalttätiger Auseinandersetzungen in der Familie. Wenn ihnen in der Familie vorgelebt wird, dass Konflikte mit körperlicher Gewalt ausgetragen werden, besteht die Gefahr, dass sie diese
Verhaltensmuster übernehmen”, so Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz. Eine gesellschaftliche Ächtung und ein konsequentes Einschreiten gegen häusliche Gewalt seien auch präventive Maßnahmen, die nachhaltig auf die nächste Generation wirkten.
Angesichts der gravierenden Folgen für die Opfer werde die Polizei auch künftig mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen häusliche Gewalt vorgehen. Die Erfahrungen in Baden-Württemberg hätten gezeigt, dass der Wohnungsverweis ein effektives Instrument bei akuten Fällen häuslicher
Gewalt sei. Bei der aktuellen Novellierung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg sei deshalb vorgesehen, zur Verbesserung des Opferschutzes bei häuslicher Gewalt das polizeiliche Wegweisungsrecht sowie ein Betretungs- und Annäherungsverbot auf eine eigene, spezielle
Rechtsgrundlage zu stellen. Bislang seien diese Maßnahmen auf die polizeiliche Generalklausel gestützt worden.
“Die Rote Karte für Gewalt im häuslichen Bereich wird als Standardmaßnahme im Polizeigesetz Baden-
Württemberg verankert – ein deutlicheres Signal kann es nicht geben”, betonte Heribert Rech.
