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Wieviel Finderlohn steht einem zu?

Nach § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht dem Finder, also demjenigen, der eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, ein Finderlohn zu. Dieser beträgt bei einem Wert der gefundenen Sache bis 500 EUR 5 Prozent des Wertes. Bei einem Wert der gefundenen Sache über 500 EUR gibt es einen Finderlohn von 25 EUR (5 Prozent von 500 EUR) plus 3 Prozent von dem über 500 EUR hinausgehenden Betrag.

Außerdem sollte jeder Finder bedenken, dass sich ein Verlierer immer freut, wenn er seine verloren gegangenen Sachen zurück erhält. Für den Finder bleibt daneben noch das gute Gefühl, etwas Gutes getanzu haben. Er kann sich dann über den ihm zustehenden Finderlohn freuen, manche verzichten aber sogar darauf – auch so etwas gibt es.

Ehrliche Finder gibt es immer wieder. In Nordfriesland zum Beispiel


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