Bequem und schick, aber auch sicher? Diese Frage sollten sich Fahrzeugführer stellen, wenn sie bei hochsommerlichen Temperaturen mit Flip-Flops, Clogs, Badelatschen oder ähnlich leichtem Schuhwerk im Straßenverkehr unterwegs sind.
Derartiges Schuhwerk ist beim Führen eines Autos oder auf dem Motorrad, mit Ausnahme von Berufskraftfahrern, nicht verboten, aber jeder sollte vor der Fahrt immer daran denken, was passiert, wenn ich so bekleidet jemand anderen gefährde oder gar in einen Unfall verwickelt werde, weil ich aus den Schuhen raus- oder von den Pedalen abgerutscht bin.
Von den Pedalen abrutschen
Die Polizei appelliert hier vor allem an die Einsicht der Autofahrerinnen und Autofahrer. Auch wenn es bei dem sommerlichen Wetter noch so verlockend ist. Tun Sie alles, für eine größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr. Stellen sie sich vor, sie müssen eine Notbremsung machen, weil zum Beispiel ein Kind auf die Straße läuft und rutschten dabei von der Bremse ab, weil das Schuhwerk nicht
gehalten hat, dann wird schnell klar, dass in diesem Zusammenhang sehr viel Verantwortung getragen wird.
Fahrrad, Handy und MP3-Player
Aber nicht nur das Tragen von Flip-Flops kann zu ernsthaften Problemen führen. Die Polizei beobachtet häufig, dass Radfahrer, die ja gerade bei dem schönen Wetter der letzten Tage zahlreich auf den
Straßen des Kreisgebiets unterwegs waren, neben den Hauptunfallursachen “Falsches Benutzens der Fahrbahn” und “Alkohol am Lenker” ihre und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dadurch
gefährden, weil sie während der Fahrt ein Handy, ein Walkman oder MP 3-Player benutzen.
Offenbar ist nicht allen Zweiradfahrern bewusst, dass durch die massive Ablenkung eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Zudem können beide Verstöße mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Lokales: Schuhe in Flensburg




