Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein möchte alle Winzer auf den Abgabetermin für die Rodung von Weinbergsflächen am 15. September 2008 hinweisen.
Die Anträge können für alle Rebflächen, die zulässigerweise mit klassifizierten Reben bestockt sind, gestellt werden. Es können auch Prämien für Teilflächen eines Betriebes im Umfang von mindestens 10 Ar gewährt werden.
Ausgeschlossen sind Rebflächen, die innerhalb der letzten 10 Jahre im Rahmen der Umstrukturierung oder ähnlicher Maßnahmen gefördert wurden.
Die Rodung der Flächen darf aber erst erfolgen, wenn eine entsprechende Mitteilung des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum dem Winzer vorliegt.
Internet: www.bingen.de




