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Hate-Crew Schwaben von Polizei zerschlagen


In einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Augsburg und des Polizeipräsidiums Schwaben Nord vom 29. Januar 2009 heißt es: “Seit mehr als 9 Monaten ermitteln die Kriminalpolizeiinspektion Augsburg in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen eine Gruppierung, die sich selbst den Namen ‘Hate Crew Schwaben’ gegeben hat.

Hierbei handelt es sich nicht nur um einen sogenannten ‘Kampftrinkerverein’, sondern um eine rechtsextreme Skinheadgruppierung, deren Mitglieder ihre fremdenfeindliche und rassistische Gesinnung auch offen zu Schau getragen haben.

Die „Hate Crew Schwaben“ verfügt über eine eigene Fahne und über „Kutten“, welche die Zugehörigkeit zu dieser Vereinigung deutlich machen. Der Gruppierung werden 15 bis 20 Personen zugerechnet.

Mehrere Mitglieder sind, insbesondere wegen Gewaltdelikten, schon polizeilich in Erscheinung getreten.

Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausgestellt hat, ist diese Gruppierung bayernweit mit anderen Kameradschaften und Vereinigungen eng vernetzt. Darüber hinaus haben sich Mitglieder innerhalb der NPD politisch engagiert.

Durch umfangreiche Ermittlungen, ergab sich zudem der konkrete Verdacht, dass führende Mitglieder dieser Gruppierung ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, dass sie insbesondere Tonträger mit indizierten Liedern und andere Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Kennzeichen vertreiben.

Wie die seit Monaten andauernden Recherchen ergaben, hat sich ein zwar illegaler aber durchaus schwunghafter Handel entwickelt. Gegen einen Beschuldigten, der als Tätowierer tätig ist, besteht der Verdacht, dass er seinen Kunden auch Tattoos stach, die ebenfalls verfassungsfeindliche Abbildungen darstellen.

Bereits am 25.10.08 wurde ein illegales Livekonzert rechtsextremer Musikgruppen im Bereich Thierhaupten durch eine Polizeiaktion beendet. Das Konzert war ohne die erforderliche Anmeldung und Genehmigung durchgeführt worden.

Darüber hinaus wurden dort Tonträger mit indizierten Inhalten sowie Bekleidungsstücke und andere Accessoires mit verfassungswidrigen Kennzeichen sichergestellt. Darüber hinaus wurden auch Gegenstände sichergestellt, die unter das Waffengesetz fallen. Alle Gegenstände waren bei dem Konzert zum Kauf angeboten worden.

Trotz der konspirativen Vorbereitung der Veranstaltung gelang es rechtzeitig die erforderlichen Erkenntnisse zu erlangen, um angemessen reagieren zu können.

Neben den verfassungsgefährdenden Straftaten wie beispielsweise
Verbreiten von Propagandamitteln und
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Verunglimpfung von Verfassungsorganen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Aufstachelung zum Rassenhass besteht auch der dringende Verdacht , dass Vergehen der Schwarzarbeit und der Geldwäsche vorliegen.

Zwischenzeitlich gelang es die Zusammensetzung und die hierarchischen Strukturen der „Hate Crew Schwaben“ aufzuhellen. Zudem hat sich der Tatverdacht wegen vorgenannter Straftaten gegen 7 Männer im Alter von 26 bis 33 Jahren soweit erhärtet, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg Durchsuchungsbeschlüsse für deren Wohn- und Geschäftsräume erwirkte.

Die insgesamt 9 Objekte im nördlichen Landkreises Augsburg (4), im Landkreis Donau-Ries (1) sowie in den Bereichen Unterallgäu (3) und Schwäbisch Hall (1) wurden am 28.1.2009 zeitgleich durchsucht. Bei dieser Aktion wurden die Kräfte der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg von den Kollegen der jeweilig örtlich zuständigen Kriminalpolizeien unterstützt. Auch die Staatsanwaltschaft Augsburg sowie spezielle Finanzermittler waren an den Maßnahmen beteiligt.

Dabei wurden mehrere tausend Tonträger mit offensichtlich rechtsextremen Inhalten und mehrere hundert szenetypische Kleidungsstücke sichergestellt, die zum Verkauf vorgesehen waren.
Darüber hinaus wurden auch 4 Schlagwaffen (Baseballschläger, Schlagstöcke), Geschäftsunterlangen, digitale Datenträger und andere Beweismittel aufgefunden.

Auch wurden Tatmittel, Bargeld sowie Wertgegenstände (u.a. ein Motorrad) beschlagnahmt.

Soweit es sich nicht um Tatmittel handelt, erfolgte die Beschlagnahme der Gegenstände im Rahmen der Gewinnabschöpfung.”

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