Im Herbst wird es einen so genannten Feuerwehrführerschein geben. Einer entsprechenden Vorlage hat der Bundesrat am Freitag, dem 10. Juli 2009, zugestimmt. Ziel war es, die Ausbildung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 4,7 Tonnen zu erleichtern. Damit wurde der Weg für eine Sonderregelung frei gemacht, nach der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste sowie technischer Hilfsdienste für das Führen der Einsatzfahrzeuge speziell ausgebildet und geprüft werden dürfen.
“Die vereinfachte Ausbildung und Prüfung erleichtert es den ehrenamtlichen Helfern, Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zu fahren. Die Ausbildung zum Führen dieser Fahrzeuge wird somit unbürokratischer”, sagte der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, Volker Schlotmann.
Voraussetzung für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,7 Tonnen ist, dass man als ehrenamtlicher Helfer seit mindestens zwei Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B ist. Dann kann eine Ausbildung mit praktischer Prüfung durch ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder anderer technischer Hilfswerke erfolgen. Die Sonderregelung ermöglicht jedoch nur das Führen der Einsatzfahrzeuge im Dienst und ist nicht für den privaten Gebrauch bestimmt.
Notwendig wurde diese Sonderregelung für die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste sowie technischen Hilfsdienste durch die Einführung der EU-einheitlichen Führerscheinklassen im Jahr 1999. Wer danach einen PKW-Führerschein der Klasse B erworben hat, darf nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gewicht führen. Zuvor lag die Gewichtsgrenze bei 7,5 Tonnen. Vor allem den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten ging damit der Nachwuchs für ehrenamtliche Helfer aus.
“Mit der beschlossenen Sonderregelung wird die Bereitschaft zur Übernahme eines solchen verdienstvollen Ehrenamtes gestärkt. Zusätzlich werden die Ausbildungskosten reduziert”, sagte Verkehrsminister Schlotmann abschließend.
