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Mietspiegel vom Katasteramt Bottrop

Nach fast fünf Jahren ist der örtliche “Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen” mit Stichtag 1. September 2009 neu erstellt worden.

Befanden auf einer Sitzung Ende Oktober 2009 über die Inhalte des neuen Mietspiegels: (v.l.n.r.) Jürgen Effenberger, Claus O. Deese, Ricardo Langer, Karsten Helmke, Franz-Josef Sürig, Achim Petri, Wolfgang van Embden, Walter Eilert und Uwe P. Arndt (Foto: Presseamt Stadt Bottrop)
Befanden auf einer Sitzung Ende Oktober 2009 über die Inhalte des neuen Mietspiegels: (v.l.n.r.) Jürgen Effenberger, Claus O. Deese, Ricardo Langer, Karsten Helmke, Franz-Josef Sürig, Achim Petri, Wolfgang van Embden, Walter Eilert und Uwe P. Arndt (Foto: Presseamt Stadt Bottrop)

Er liegt nunmehr im Druck vor und ist bei der Stadtverwaltung (in der Abteilung Grundstücksbewertung beim Vermessungs- und Katasteramt, im Bürgerbüro und bei den Bezirksverwaltungsstellen), in der Tourist-Info sowie bei den Interessenverbänden (Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Mieterbund Rhein-Ruhr, Bezirk Bottrop und Mieterschutzbund) erhältlich.

Der Mietspiegel kann auch bei der Stadt Bottrop, Abteilung Grundstücksbewertung, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop gegen Übersendung eines adressierten und mit 0,55 Euro frankierten Umschlages angefordert werden.

Die allgemeine Mietentwicklung in Bottrop ist durch einen leichten Anstieg der Mieten bei den älteren Objekten und durch einen geringen Rückgang der Mieten bei den neueren Baujahren gekennzeichnet. Die Baujahrsklassen wurden im “Mietspiegel” in vier Fällen neu gefasst und gegenüber der Ausgabe von 2005 von neun Klassen auf nunmehr sieben Klassen reduziert. Deshalb ist der aktuelle “Mietspiegel” nach Mitteilung der Stadtverwaltung auch nicht mehr in allen Fällen mit dem Vorgänger vergleichbar.

Um auch zukünftig einen verlässlichen “Mietspiegel” erstellen zu können, bittet die Stadtverwaltung alle Interessierten um Mithilfe. Hierzu liegt im Bürgerbüro (Rathaus) neben dem neuen “Mietspiegel” auch ein Fragebogen aus, in dem zukünftig bei einer Neuvermietung oder Mieterhöhung im freifinanzierten Wohnungsbau vom Vermieter bzw. Mieter um Angaben zur Lage, Ausstattung, Zustand und Miethöhe des betreffenden Wohnobjektes gebeten wird. Die dort gemachten Angaben sind freiwillig und werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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