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Winter und Streupflicht in Neuwied

Schnee, Eis, winterliche Kälte und ihre vielfältigen Facetten sind zurzeit das alles beherrschende Thema. Das Wetter ist für die Kleinen ein Riesenspaß, für viele andere bedeutet es aber auch ein erhebliches Maß an Arbeit – und an Verpflichtung. Denn viele „übersehen“ einfach, dass sie dazu verpflichtet sind, vor ihrer eigenen Haustür zu kehren – und zwar im wahren Wortsinn.

Von wann bis wann und, vor allem, wie Schnee und Eis entfernt werden müssen, das steht in der Straßenreinigungssatzung der Servicebetriebe Neuwied. Und die besagt, dass zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte“ beseitigt werden muss.

Fällt der Schnee in der Nacht, ist bis morgens 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr) zu räumen. Geräumt werden muss entlang der Grundstücksgrenze auf einer Breite von 1,5 Metern.

Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist (zum Beispiel in verkehrsberuhigten Straßen), muss Schnee gekehrt werden.

Aber nicht nur das „Wann“ und „Wieviel“ ist in der Satzung geregelt, auch das „Wie“ ist ein Thema. Streusalz ist tabu, es sei denn an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und Gefällstrecken. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat und andere abstumpfende Stoffe sind ideal – auch und vor allem für die Umwelt.

Wer mehr wissen möchte: Auf der Homepage der Stadt Neuwied (www.neuwied.de) ist der Wortlaut der Satzung abgedruckt, außerdem gibt es dort weitere Erläuterungen. Auskünfte erteilt bei den Servicebetrieben auch Roger Hondrich unter der Telefon-Nummer (02631) 854518.

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