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Vogelschutz und Heckenschnitt

Obwohl die derzeitige Witterung es nicht vermuten lässt, beginnen viele heimische Vögel bereits, sich zeitig für geeignete Nistmöglichkeiten zu interessieren.

Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig, Buchfink und Heckenbraunelle, um nur einige zu nennen, starten bereits im März mit dem Nestbau. Hecken und Gebüsche, die sehr bald einen dichten Sichtschutz bilden werden, sind besonders begehrt.

Das Umweltamt weist darauf hin, dass bestimmte bisher landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Nistmöglichkeiten mit Wirkung vom 1. März 2010 nunmehr in abgewandelter Form Inhalt des neuen Bundesnaturschutzgesetzes sind.

Danach ist es unter anderem verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, „lebende“ Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen beziehungsweise Röhrichte zurückzuschneiden.

Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Ausnahmen gelten auch für behördlich angeordnete oder bestimmte im Gesetz genannte Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf eine andere Weise oder zu einer anderen Zeit ausgeführt werden können.

Bei zugelassenen Bauvorhaben darf innerhalb der Schutzfrist Gehölzbewuchs nur in geringfügigem Umfang und nur dann beseitigt werden, wenn dies zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlich ist. Aber auch in diesen Ausnahmefällen sollte die Vogelwelt durch Rücksichtnahme oder sogar Verzicht auf einzelnen Maßnahmen so weit wie möglich geschont werden.

Gartenbesitzer und Hobbygärtner sollten – soweit notwendig – noch im Februar ihre Gehölze schneiden beziehungsweise schneiden lassen, damit sie an den gefiederten Mitnutzern ihrer Gärten noch viel Freude haben, rät das Umweltamt.

Weitere Tipps und Informationen telefonisch unter 0521 / 51-6873 oder im Internet auf www.bielefeld.de.

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