Bei der nordrhein-westfälischen Landtagswahl am 9. Mai 2010 sind im Kreis Borken 274.203 Bürgerinnen und Bürger (2005: 266.394) wahlberechtigt. Das teilt jetzt Landrat Dr. Kai Zwicker als zuständiger Kreiswahlleiter mit.
Erstmals können sie – wie auch bei der Bundestagswahl – auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze machen: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis.
Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben.
Bis zum 22. März 2010, 18.00 Uhr, besteht noch die Gelegenheit, Wahlvorschläge bei der Kreiswahlleitung im Borkener Kreishaus einzureichen.
Parteien, die weder im Landtag noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, und auch alle Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber brauchen für ihre Kreiswahlvorschläge 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen.
Am Donnerstagnachmittag, dem 25. März 2010, entscheiden dann die zuständigen Wahlausschüsse über die Zulassung der einzelnen Vorschläge. In drei Wahlkreisen können sich im Westmünsterland Kandidaten zur Wahl stellen:
Zum Wahlkreis 77 – Borken I gehören die Kommunen Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede. Hier gibt es 109.517 Wahlberechtigte (2005: 106.540).
Zum Wahlkreis 78 – Borken II gehören die Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn und Vreden. Hier gibt es 109.576 Wahlberechtigte (2005: 106.101).
Zum Wahlkreis 79 – Coesfeld I/Borken III gehören aus dem Kreis Coesfeld die Kommunen Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck und Rosendahl sowie aus dem Kreis Borken die Kommunen Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen. Insgesamt gibt es hier 110.883 Wahlberechtigte (2005: 107.820). Davon wohnen 55.110 Wahlberechtigte (2005: 53.753) in den zum Kreis Borken gehörenden Kommunen.
Zum Hintergrund:
Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 von den mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt.
Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Wahlergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten (Ausgleichsmandate) zugeteilt. Damit erreichen die übrigen Parteien eine gleich günstige Relation von Mandaten.
Im Jahr 2005 errang die CDU drei Überhangmandate, die SPD erhielt drei Ausgleichsmandate. So hat der Landtag der laufenden Wahlperiode 187 Sitze.




