Das Ordnungsamt und das Büro für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen noch einmal darauf hin, dass Osterfeuer zum Schutz nistender Kleintiere umgeschichtet werden müssen und Mindestabstände und Auflagen einzuhalten sind.
Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, darf das Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und muss um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt.
Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände eingehalten werden, das heißt hundert Meter Abstand zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, fünfzig Meter zu bewohnten Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen (zum Beispiel Straßen), Wäldern, Wallhecken, Feldgehölzen und Gebüschen sowie zehn Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Die Höhe der Aufschichtung darf vier Meter nicht überschreiten.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind, die Auflagen eingehalten werden und auf die Umschichtung geachtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden. Bußgeldverfahren sind nicht ausgeschlossen.
Brennmaterial, das gar nicht oder nur teilweise abgebrannt ist, ist in eigener Zuständigkeit ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Einsammeln über die städtische Grünabfallabfuhr oder die Iserlohner Stadtbetriebe ist nicht möglich.




