Ab sofort dürfen in bebauten Wohngebieten keine Gartenabfälle mehr verbrannt werden. Auf diese neue Rechtslage weist die Stadt Coburg in einer Pressemitteilung vom 14. März 2010 hin. Grillfeuer oder Feuerkörbe fallen nicht unter dieses Verbot.
Alle Gartenabfälle können sauber entsorgt werden im Wertstoffhof Bamberger Straße, auf der Deponie Brandensteinsebene oder durch CEB-Abholung direkt am eigenen Garten (Terminvereinbarung unter Coburg.749-5555).
Der CEB holt außerdem ab 28.3. wieder jeden Montag Grüngut ab in den Stadtteilen Creidlitz, Scheuerfeld, Beiersdorf, Neuses, Bertelsdorf sowie am Heimatring und in der Sonnenleite.
In Gärten, die außerhalb bebauter Wohngebiete liegen, dürfen Gartenabfälle zwar noch verbrannt werden. Dies gilt jedoch nur werktags (Montag bis Samstag) von 8 bis 18 Uhr
Bei allen Feuern müssen Gefahren, Rauchbelästigungen und jedes Übergreifen über die Verbrennungsstelle hinaus konsequent verhindert werden.
Besteht Unsicherheit darüber, ob ein Garten innerhalb oder außerhalb eines bebauten Wohngebiets liegt, erteilt das Ordnungsamt (Tel. Coburg.89-1322) dazu weitere Auskünfte.




