Um dem Gesundheitsrisiko durch Lärm in der Stadt zu begegnen, nutzt die Stadt Hanau, in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als verantwortlicher Behörde das in der Europäischen Union neu geschaffene Instrument der Lärmminderungsplanung: die Umgebungslärmrichtlinie. Wie der zuständige Dezernent, Dr. Ralf-Rainer Piesold erläutert, ist es mit der Umgebungslärmrichtlinie es möglich, für das Stadtgebiet Hanau die Lärmsituation flächendeckend und nach objektiven Kriterien zu beurteilen und entsprechende Handlungskonzepte gegen den Verkehrslärm zu erarbeiten.
Der dieser Tage veröffentlichte Entwurf des Lärmaktionsplanes – Teilplan Straßenverkehr – des Regierungspräsidiums stelle unter anderem für die Stadt Hanau Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr vor, darunter solche, die von den Fachbehörden der Stadt bereits umgesetzt oder auf den Weg gebracht worden seien, aber auch solche, die für die nächsten Jahre geplant seien, so Piesold.
Außerdem ist der Plan nach seinen Worten die Grundlage, um über die vorgestellten Maßnahmen hinausgehende LärmminderungsÂmaßnahmen in der Stadt zu konzipieren. „Das langfristige Ziel der städtischen Maßnahmen ist es, die Stadt durch weniger Lärm lebenswerter zu machen und die Lebensqualität zu steigern.“
Denn auch wenn für einen Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet die Mobilität von Personen und Gütern von entscheidender Bedeutung sei, müsse die Stadt dafür sorgen, dass der damit eingehende Lärm auf einträgliches Minimum reduziert werde.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans – Teilplan Straße – kann noch bis zum 15. April , immer von montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie freitags vom 8:30 bis 12 Uhr, bei der Auslegungsstelle der Stadt Hanau – Stadtplanungsamt -, Hessen-Homburg-Platz 7, Zimmer 2.15, 63452 Hanau, eingesehen werden.
Interessierte haben auch die Möglichkeit, bei der Auslegungsstelle der Stadt Hanau, ihre schriftliche Stellungnahme zum Lärmaktionsplan bis Donnerstag, 29. April, unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ abzugeben. Weiterhin steht der Plan auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt – www.rp-darmstadt.hessen.de – unter der Rubrik “Öffentliche Bekanntmachungen“ zum Download bereit. Auch dort kann mit Hilfe eines elektronischen Formulars eine Stellungnahme bis zum 29. April abgegeben werden.
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