Das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes SFV hat die SG Dynamo Dresden nach den Vorfällen im Gästeblock während des
Landespokal-Halbfinales am 3. Mai 2010 beim Chemnitzer FC zu einer
Geldstrafe von 2.000 Euro wegen „eines fortgesetzten unsportlichen
Verhaltens“ verurteilt.
Im Stadion an der Gellertstraße war es, vor allem im Dresdner Block, während der zweiten Halbzeit mehrfach zum Abbrennen
von pyrotechnischen Erzeugnissen und infolge dessen zu einer
Spielunterbrechung gekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden haben nach dem Spiel
Anzeige gegen Unbekannt erstattet und hoffen, dass die Täter ermittelt werden.
Der Verein wird in diesem Fall versuchen, die Geldstrafe mit Unterstützung der Behörden auf zivilrechtlichem Wege auf die überführten Täter umzulegen.




