Für den Volksentscheid „Für echten Nichtraucherschutz!“ am 4. Juli 2010 wurde allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Würzburg die amtliche Wahlbenachrichtigungskarte über die Post
zugestellt.
Aus der Karte ist unter anderem das jeweilige Abstimmungslokal ersichtlich, in dem die Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben können. Das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Abstimmungslokal ist verbindlich, das heißt, es kann nur dort die Stimme abgegeben werden, außer, die bzw. der Betroffene hat einen Wahlschein auf Antrag erhalten. Stimmberechtigte, die bis ca. Mitte Juni 2010 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, sollen sich bitte mit dem Wahlamt der Stadt Würzburg (Zi. 34 im Rathaus, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg, Tel. 0931-37-2755, Fax: 0931-37-3844 oder per e-Mail wahlen@stadt.wuerzburg.de) in Verbindung setzen.
Ab sofort kann man sich auch der Möglichkeit der Briefwahl bedienen. Dazu ist es notwendig, dass die ausgefüllte und persönlich unterschriebene Wahlkarte oder ein formloser schriftlicher Antrag dem Wahlamt im Rathaus zugeleitet wird. Bitte dazu auch die Hinweise auf der Wahlbenachrichtigungskarte beachten.
Selbstverständlich ist die Briefwahlanforderung auch per Fax (0931/37-3844) oder per E-Mail (wahlen@stadt.wuerzburg.de) unter Angabe der Personalien möglich.
Die Briefwahlausgabestelle selbst ist im Zimmer 34 des Rathauses – in der ehemaligen Meldeabteilung – untergebracht. Bei persönlicher Abholung bitte neben der ausgefüllten und unterschriebenen
Wahlbenachrichtigungskarte auch einen amtlichen Ausweis mitbringen. Grundsätzlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur an die stimmberechtigte Person oder an nahe Familienangehörige – gegen Vollmacht – ausgegeben werden. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post, auch an eine andere Adresse als die gemeldete Hauptwohnungsanschrift, ist möglich.
Die Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestelle sind wie folgt:
Montag bis Mittwoch: von 8 bis 17 Uhr
Donnerstag: von 8 bis 18 Uhr
Freitag: von 8 bis 15 Uhr
Unter der Internetadresse: www.wahlen.bayern.de (Menüpunkt „Wahlen“ und „Volksentscheide“) ist unter anderem auch die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 20. April 2010 mit dem Gesetzestext des sowie einer Stellungnahme dazu enthalten.
Sollten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht oder dem zuständigen Wahllokal geklärt werden, so kann dies entweder persönlich im Zimmer 34 (Wahlamt) des Rathauses, Rückermainstr. 2 oder telefonisch unter der Telefonnummer 0931-37-2755 erledigt werden.




