Ein 40-jähriger dänischer Staatsbürger wurde am 25. August 2010 als Fahrer eines Volvo V 70 mit schwedischen Kennzeichen in Löcknitz auf der B 104 angehalten.
Die durchgeführte Kontrolle durch die Bundespolizei ergab, dass gegen den Kraftfahrer eine Fahndungsnotierung durch den Landkreis Grafschaft /Niedersachsen zur Durchsetzung des Fahrverbotes und Entziehung der Fahrerlaubnis besteht.
Trotz Kenntnis des Fahrverbotes führte er das Kraftfahrzeug. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, der Führerschein eingezogen und gegen ihn eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Der Däne nahm es locker und setzte seine Reise mit einem
Taxi fort.




