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Was macht Peter Ramsauer falsch? Kritik an Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei

Halle (ots) – Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplante Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei stößt auf Kritik. “Problematisch finde ich, dass die Kumulationswirkung wegfällt und dass die notorischen Sünder besser gestellt werden, weil die Delikte jeweils für sich genommen verjähren”, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Anton Hofreiter (Grüne), der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Online-Ausgabe, E-Datum 9.2.2012).

“Dabei sind die notorischen Verkehrssünder die gefährlichsten. Und ausgerechnet denen macht es Ramsauer jetzt leichter.” Der SPD-Verkehrsexperte Hans-Joachim Hacker warnte den CSU-Politiker davor, die 47 Millionen in Flensburg aufgelaufenen Altpunkte verfallen zu lassen.

Generalamnestie für Verkehrsrowdys?

“Wir können das, was an Strafpunkten aufgelaufen ist, nicht in die Tonne treten”, erklärte er der Zeitung. “Die alten Punkte müssen abgesessen werden. Es darf für Raser keine Generalamnestie geben.”

2011 habe es knapp 4000 Verkehrstote gegeben, 2010 nur 3648. Hier müsse man gegensteuern. Hacker fügte hinzu: “An den Verkehrsminister geht außerdem die Botschaft, dass er sich bekennen muss zum generellen Alkoholverbot und 130 Km/h Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn.”

Eine Reform der Flensburger Datei reiche allein nicht aus.

“Flensburg onlie”: Revolution in Flensburg: Punkte-Reform beim KBA
==> Revolution in Flensburg? Ist Reform der Verkehrssünderdatei doch keine “Punktlandung” und begünstigt die Verkehrsrowdys?


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Frontalzusammenstoß zwischen Bus und Auto auf B54 in Hagen

Hagen (ots) – Am Donnerstag, dem 9.2.2012 gegen 16.45 Uhr befuhr ein 48-jähriger Mann mit seinem Ford PKW die Rummenohler Straße (B 54) in Richtung Priorei. In einer langgezogenen Rechtskurve kam sein Fahrzeug auf eisglatter Fahrbahn ins Rutschen und geriet auf die Gegenfahrbahn.

Dort stieß er frontal mit einem entgegenkommenden Linienbus zusammen. Der Ford schleuderte nach links von der Fahrbahn und prallte gegen eine Schutzplanke. Der Pkw-Fahrer konnte sein Fahrzeug noch selbstständig verlassen, brach aber dann schwer verletzt zusammen.

In dem Linienbus wurden der 47-jährige Busfahrer und ein 18-jähriger Fahrgast leicht verletzt. Ein11-jähriges Mädchen kam bei dem Zusammenstoß im Linienbus zu Fall und wurde durch einen herab fallenden Feuerlöscher schwer verletzt.

Die Verletzten wurden vor Ort durch Rettungskräfte und Notarzt erstversorgt. Sie kamen mit Rettungswagen in Hagener Krankenhäuser.

Während der Unfallaufnahme näherte sich ein 57-jähriger Pkw-Fahrer mit seinem VW der Unfallstelle. Als er sein Fahrzeug abbremste, kam er ebenfalls auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern und stieß mit einem Schotterhang zusammen. Hierbei wurde der Fahrzeugführer leicht verletzt. Er kam ebenfalls mit einem Rettungswagen in ein Hagener Krankenhaus.

An den beteiligten Fahrzeugen entstanden Sachschäden in Höhe von ca. 34.000 EUR. Aufgrund des Unfallgeschehens war die B 54 bis einschließlich 19.30 Uhr voll gesperrt.

Revolution in Flensburg? Ist Reform der Verkehrssünderdatei doch keine “Punktlandung” und begünstigt die Verkehrsrowdys?

Die “Fuldaer Zeitung” vom 10.2.2012 schreibt unter der Überschrift “Keine Punktlandung” in einem Kommentar zur geplanten Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei:

“Fulda (ots) – “Revolution in Flensburg” hieß es gestern. Es ist jedoch zu bezweifeln, dass die Pläne von Verkehrsminister Peter Ramsauer mehr als nur eine bürokratische Zahlenspielerei sind. Einige Automobil-Verbände befürchten sogar, dass Raser künftig durch die Änderung begünstigt werden.

Dabei klingt der Reformansatz des CSU-Politikers zunächst nicht schlecht: Denn laut Ramsauer blickt beim Verkehrssünder-System im Moment “keiner mehr durch”. Deshalb solle “gestaucht und geschrumpft” werden. Fragt sich nur was.

Es sieht vor allem danach aus, dass der Abstand zwischen eigentlich verantwortungsbewussten Autofahrern, die eine Nachlässigkeit begehen, zu notorischen Verkehrsrowdys schrumpft.

Zugegeben: Es ist einfacher, alle Verkehrsdelikte in zwei Kategorien zu unterteilen. Doch wo zuvor zwischen den unterschiedlichen Verstößen in sieben Stufen differenziert wurde, wird nun vieles über einen Kamm geschoren.

Immerhin: Einfacher soll es künftig werden, Punkte wieder abzubauen. Bei dieser Aussicht auf veränderte Verjährungsfristen dürften aber wohl vor allem die Herzen der Raser höher schlagen. Wer nur alle
sechs Monate einen Punkt sammelt, läuft nämlich künftig nicht mehr Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren.

Denn für acht Punkte bräuchte er nach dieser Rechnung vier Jahre – doch da sind die ersten Punkte bereits wieder verfallen. Überhaupt: Man braucht künftig vier schwerwiegende Verstöße, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Bisher waren es drei. Notorische Verkehrsrowdys dürften also häufiger als bisher ungeschoren davonkommen. Zudem lässt Ramsauer bislang noch offen, was mit den “Altpunkten” passiert. Plant der Minister etwa, diese verfallen zu lassen? Mit einer solchen Generalamnestie dürften ihm die Stimmen der Verkehrsrüpel sicher sein.

Der Verdacht drängt sich also auf, dass es bei der Reform eher um Wahlkampfgeklingel geht als um eine Revolution im Namen der Verkehrssicherheit. Ramsauers Systemwechsel macht die Straßen nicht sicherer. Weitaus wirksamer wären schlichtweg strengere Kontrollen – statt eines bürokratischen Verschiebebahnhofs in Flensburg.”

Revolution in Flensburg: Punkte-Reform beim KBA

München (ots) – Revolution in Flensburg! Die seit Jahren geplante Punktereform soll 2013 in Kraft treten. Viele der jetzt vorzeitig durchgesickerten Informationen sind im Kern richtig, wichtige Details der Neuordnung für Flensburg wurden jedoch noch nicht endgültig beschlossen.

ADAC Juristen und Vertreter des Bundesverkehrsministeriums arbeiten und diskutieren zurzeit an den letzten Einzelheiten. Gemeinsam werden ADAC und Ministerium Ende Februar die finalen Ergebnisse ihrer Reformarbeit der Öffentlichkeit darstellen.

Falsch ist der in den heutigen Veröffentlichungen vermittelte Eindruck, dass die Reform mit einer Erhöhung der Bußgelder einhergehen soll. Dass dies nicht richtig dargestellt wurde, darüber besteht Einverständnis zwischen ADAC und Bundesverkehrsministerium. Dies hat das Ministerium gegenüber dem ADAC heute nochmals bestätigt.

Falsch ist ebenfalls, dass künftig der Führerschein wesentlich früher als bisher (18 Punkte) entzogen wird. Richtig ist dagegen, dass Verstöße wie Handy am Steuer schwerer ins Gewicht fallen. Für andere Verstöße, die nicht die Verkehrssicherheit gefährden, wie etwa die Einfahrt ohne Plakette in eine Umweltzone, gibt es keine Punkte mehr.

Grundsätzlich geht es laut ADAC bei der Reform darum, die Zahl der Einträge in Flensburg deutlich zu verringern und das System zu vereinfachen. Der ADAC mit seinen fast 18 Millionen Mitgliedern sieht sich in der Pflicht, gemeinsam mit dem Ministerium ein klareres und gerechteres Regelwerk zu verabschieden.

Schwerer Unfall auf B27 bei Stockhausen

FRIEDLAND (jk) – Bei einem Verkehrsunfall auf der B 27 ist Donnerstagnacht (09.02.12) gegen 00.15 Uhr ein 21 Jahre alter Mercedesfahrer schwer verletzt worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen kam der Göttinger kurz vor der Ortschaft Stockhausen im Bereich einer Kurve vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit mit seinem Pkw nach links von der Fahrbahn ab.

Der Wagen fuhr ca. 200 m durch den angrenzenden Graben und überschlug sich mehrfach. Dabei wurden mehrere Leitpfähle und zwei Bäume beschädigt.

Ein anderer Verkehrsteilnehmer entdeckte das im Graben liegende Auto und alarmierte Rettungsdienste und Polizei.

Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde von einer Streife der Polizei Friedland Alkoholgeruch in der Atemluft des 21-jährigen Fahrers festgestellt. Ein Rettungswagen brachte den schwer Verletzten in ein Krankenhaus. Hier wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.

Am Mercedes des jungen Mannes entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Die genaue Schadenshöhe ist noch unbekannt.

Tod bei Unfall auf B446 in Rodetal. Frontal gegen Baum

Northeim (ots) – NÖRTEN-HARDENBERG (fal) -Am Donnerstag gegen 00.35 Uhr kam es auf der B 446 im Rodetal zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 22 Jahre alter Autofahrer aus Nörten-Hardenberg verstarb.

Gegen 00.15 Uhr befuhr der 22-Jährige den Kreuzbergring in Göttingen. Beim Abbiegen nach rechts auf die Weender Landstraße wurde er nach links aus der Kurve getragen, fuhr auf eine Verkehrsinsel und prallte hier gegen den Pfosten einer Lichtzeichenanlage. Bei diesem Verkehrsunfall verlor der Pkw BMW seine vordere Stoßstange samt Kennzeichen.

Zeugen konnten beobachten wie der Nörten-Hardenberger augenblicklich seine Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Weender Landstraße fortsetzte, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Nach dem flüchtigen Autofahrer wurde eine Fahndung eingeleitet.

Gegen 00.35 Uhr befuhr der 22-Jährige die B 446 von Nörten-Hardenberg in Richtung Reyershausen. Auf der langgezogenen Geraden vor dem Gasthaus Rodetal kam der Nörten-Hardenberger aus bislang ungeklärten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte frontal mit einem neben der Fahrbahn stehenden Baum. Der junge Mann verstarb noch an der Unfallstelle.

Formel 1 auf Sky gucken

Die Formel 1-Boliden drehen ihre Runden auch weiterhin auf Sky: Die Sky Deutschland AG und der Formel 1-Rechtepartner FOWC Ltd. verlängern ihre erfolgreiche Partnerschaft. Fans von Sebastian Vettel, Michael Schumacher, Nico Rosberg und Co. sehen auch 2012 alle zwanzig Rennen, vom 1. Freien Training bis zum Zieleinlauf, live und in echtem HD auf Sky.

Carsten Schmidt, Chief Officer Sports, Advertising Sales & Internet: “Wir freuen uns sehr, dass die Formel 1 auch 2012 bei Sky bleibt! Die Einigung mit der FOWC Ltd. ist eine sehr gute Nachricht für alle Sky Kunden und die vielen Motorsport-Fans in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nur Sky Zuschauer erleben die Formel 1 weiterhin in echtem HD, aus verschiedenen Perspektiven, ohne Werbeunterbrechungen und mit einem neuen Produktionskonzept.”

Auch 2012 wird die Königsklasse des Motorsports für Sky Kunden zu einem einzigartigen TV-Erlebnis. Davon erleben knapp eine Million Premium HD-Kunden die Überholmanöver von Vettel und Co. in brillanter HD-Qualität. Ferner sehen sie den Kampf um die Weltmeisterschaft mit Sky Go auch mobil.

Über iPhone, iPad, das Web und die Xbox360 können Fans die Rennen jederzeit und überall verfolgen. Die perfekte Vorbereitung auf die Rennwochenenden liefert Sky Sport News HD. Der erste 24-Stunden-Sportnachrichtensender berichtet umfassend über alles Wissenswerte aus der Formel 1.

Internet: www.sky.de

Mietwagenfirma darf Kosten von Versicherung verlangen

Eine Autovermieter darf von einem Kraftfahrzeugversicherer Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall verlangen. In dem vom BGH mitgeteilten Fall hatte die Geschädigte bei dem Mietwagenunternehmen für die Zeit des Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug angefordert.

Die Mietvertragsparteien unterzeichneten eine „Abtretung und Zahlungsanweisung“, die unter anderem eine Abtretung der Schadenersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung enthielt.

Die Autovermietung verlangte in der Folge von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, für den die volle Einstandspflicht der Beklagten unstreitig ist.

Die Einziehung der an die Klägerin erfüllungshalber abgetretenen Schadenersatzforderung der Geschädigten sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt. Nach der einschlägigen Vorschrift sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Handelnden gehören, erklären ARAG Experten.

Sind allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig, so ist darf die Mietwagenfirma tätig werden. Etwas anderes gilt dagegen, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht würden, die in keinem Zusammenhang mit den Mietwagenkosten stehen, wie zum Beispiel Schmerzensgeldansprüche (BGH, Az.: VI ZR 143/11).

“Flensburg online”: Autovermietung in Flensburg

Alkohol und der gesetzliche Unfallschutz

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn bei einem solchen Unfall Alkohol im Spiel war.

In dem verhandelten tragischen Fall starb der Versicherte durch einen Verkehrsunfall auf dem Heimweg von der Arbeit. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,93 Promille.

Die in Anspruch genommene Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsfall mit der Begründung, der Alkohol sei die wesentliche Unfallursache gewesen. Das aufgerufene Gericht stellte klar, dass der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht deshalb entfallen, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss gefahren sei.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Alkoholisierung als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist. Bei einer BAK unter 1,1 Promille komme eine relative Fahruntüchtigkeit in Betracht, was voraussetzt, dass zusätzliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit belegen, ergänzen ARAG Experten. Dieser Nachweis wurde im konkreten Fall nicht erbracht (LSG Bayern, Az.: L 2 U 566/10).

“Flensburg online”: siehe vielleicht auch Rechtsanwälte in Flensburg

Schwerer Unfall in Archsum

Harrislee (ots) – (do) Gestern Abend wurde eine 77-jährige Sylterin im Ortsteil Archsum von einem Pkw erfasst. Sie erlitt schwere Verletzungen. Lebensgefahr könne bislang nicht ausgeschlossen
werden.

Nach ersten Ermittlungen des Polizeireviers Sylt befuhr gegen 19:55 Uhr eine 41-jährige Autofahrerin die Dorfstraße in Richtung
Westerland.

Während eines Abbiegevorgangs in Höhe Uaster Reeg kam es zur Kollision des Pkw mit der 77-jährigen Fußgängerin, die dabei schwer verletzt wurde.

Nach erfolgter Erstversorgung an der Unfallstelle kam sie umgehend in nahe gelegenes Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg ordnete die Beschlagnahme des beteiligten Pkw an. Der an dem Fahrzeug entstandene
Sachschaden sei mit ca. 500 Euro eher gering.

Die Unfallaufnahme war rund zwei Stunden nach dem Vorfall beendet.

Tod bei Unfall auf A1 bei Tecklenburg

Tecklenburg (ots) – Am Donnerstag, dem 9.2.2012, gegen 00.57 Uhr, ereignete sich auf der Autobahn A 1 in Fahrtrichtung Dortmund zwischen dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück und der Anschlussstelle Lengerich ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde. Kurz vor der Tank- und Rastanlage Tecklenburger-Land kollidierte der Pkw eines 62-jährigen Mannes mit einem 49-jährigen Mann aus dem Kreis Recklinghausen, der sich als Fussgänger auf der Fahrbahn befand.

Der Grund des Aufenthaltes des Mannes auf der Fahrbahn ist nicht bekannt. Der Fussgänger wurde bei dem Verkehrsunfall tödlich verletzt, der Fahrzeugführer erlitt leichte Verletzungen.

Die Richtungsfahrbahn Dortmund war ab dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück für die Dauer der Unfallaufnahme bis 04.15 Uhr gesperrt. Der Verkehr wurde umgeleitet.

Fahrzeugführer, die sich auf dem gesperrten Teilstück befanden, wurden zum Autobahnkreuz Lotte zurückgeführt.

Unfall auf L3241 bei Vockerode

Eschwege (ots) – Am 8.2.2012, um 12.14 Uhr, ereignete sich auf der L 3241 ein schwerer Verkehrsunfall. Zur Unfallzeit fuhr ein 20-jähriger aus der Gemeinde Meißner vom Schwalbenthal kommend in Richtung Vockerode.

Kurz vor der Ortschaft fuhr er in einer Kurve geradeaus und prallte mit dem Auto gegen einen Baum. Dabei wurde der Fahrer aus dem Pkw geschleudert. Eine 20-jährige Beifahrerin aus Witzenhausen wurde in dem Fahrzeug eingeklemmt und durch die Feuerwehr befreit. Dabei verletzte sich die 20-jährige schwer.

Ebenfalls im Fahrzeug befand sich ihr zweijähriger Sohn, der ebenfalls verletzt wurde. Das Kind und die Mutter wurden nach notärztlicher Versorgung mit dem Rettungshubschrauber in das Krankenhaus nach Kassel geflogen.

Der Fahrer wurde mit dem Rettungswagen in das Klinikum Werra-Meißner gebracht.

Die Landesstraße war kurzfristig gesperrt und ab 13.05 Uhr wieder halbseitig befahrbar. Sachschaden: ca. 2.000 EUR.

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