Die Untere Jagdbehörde nimmt bis zum 23. März 2012 Anmeldungen für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung am 5. Mai entgegen. Bewerber werden gebeten, innerhalb dieses Zeitraumes die laut § 8 Abs. 1 bis 3 der Sächsischen Jagdverordnung erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung – SächsJagdVO) vom 29. Oktober 2004 ist die Landeshauptstadt als Untere Jagdbehörde für die Durchführung der Jägerprüfung verantwortlich.
Die Oberste Jagdbehörde des Freistaates hat als Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung 2012 den 5. Mai landesweit einheitlich festgelegt.
Interessenten senden ihre Unterlagen an das Ordnungsamt Dresden, Abteilung Grundsatzangelegenheiten, Untere Jagdbehörde, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.
Die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde stehen für Rückfragen bereit (Theaterstraße 15, Zimmer 368) Telefon Dresden.488 59 29.
