Das Bundeskabinett hat die Ampel auf grün geschaltet, was bisher noch als Modellprojekt galt, soll ab 2011 generell möglich werden: Der Führerschein mit 17.
Für Jugendliche im Ennepe-Ruhr-Kreis ist das nichts Neues. Bereits seit 2005 ist der Kreis Teil des Modellversuches “Begleitetes Fahren ab 17″.
Wenn das Gesetz in gut vier Monaten in Kraft treten sollte, sind daher zwischen Breckerfeld und Hattingen bereits mehrere tausend PKW-Fahrer unterwegs, die ein Jahr von ihrer Volljährigkeit die Lizenz zum Fahren in Händen gehalten haben.
“Allein in diesem Jahr waren es schon 600, insgesamt sind es seit 2005 über 5.500″, nennt Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung, Zahlen.
Beginnen können Jugendliche mit der Ausbildung für das begleitete Fahren im Alter von 16,5 Jahren. Ansprechpartner sind anerkannte Fahrschulen, Ausbildungsvorschriften und -inhalte sind wie bei jedem älteren Fahrschüler. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei, die praktische einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung und mit 17 erhalten die Teilnehmer eine Prüfbescheinigung, die sie berechtigt, einen PKW im Inland zu fahren. Voraussetzung: Eine der in der Bescheinigung genannten Begleitpersonen ist dabei.
Wer sich als Begleitperson zur Verfügung stellt, muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 3 (alt) oder B/BE sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, jedoch unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss steht, darf nicht als begleitende Person fungieren.
Generell gilt: Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, sie bildet nicht aus, berät nur. Verantwortlicher Führer des Fahrzeugs bleibt der Fahranfänger. Ist er ohne Begleitperson unterwegs, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Eine Neuerteilung ist erst nach Teilnahme an einem kostenintensiven Aufbauseminar möglich.
“Unsere Jugendlichen sind aber sehr diszipliniert. Seit 2005 haben wir nur zwei Fälle in den Akten, in denen die Begleitperson bei einer Kontrolle Fehlanzeige war. Und auch die Begleitpersonen sind sehr vernünftig. Einen angetrunkenen Beifahrer gab es bis heute beispielsweise gar nicht”, ist Götte zufrieden.
Antragsvordrucke für den Führerschein ab 17 sind in den Bürgerbüros der Städte sowie im Internet unter www.en-kreis.de im Bereich Bürgerservice, Formulare, Führerscheinstelle erhältlich. Dort findet sich auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen rund um das “begleitete Fahren”.

