Das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres erlaubt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.
Außerdem dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden.
In Wertheim betrifft das vor allen den Bereich der historischen Altstadt.
Prinzipiell verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus erlaubnisfreien Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken.
Personen unter 18 Jahren ist der Umgang mit Feuerwerksartikeln (Aufbewahren und Abbrennen) untersagt.
Weitere Informationen dazu gibt das Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung unter Telefon 09342/301-253.
