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Turmsingen im Valentin-Karlstadt-Musäum am 13. Februar 20zwölf

Am Montag, dem 13. Februar 2012, findet von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr wieder ein offenes Turmsingen im Turmstüberl des Valentin-Karlstadt-Musäums, Tal 50, statt. Franz Mayrhofer, ehemaliger Leiter der Münchner Schule für bairische Musik, singt mit allen Singbegeisterten bekannte und unbekannte Münchner Volkssängerlieder, Jodler und jahreszeitlich passende Lieder.

Musikalisch unterstützt wird er von Helmut Schweiger. Die Teilnahme am offenen Singen ist kostenlos, der Eintritt für das Musäum beträgt 2,99 Euro, das Musäum kann bis 17.29 Uhr besichtigt werden und wird nach Ende der Singstunde geschlossen.

Im Turmstüberl gibt es Bewirtung durch Petra Perle.

Das monatliche offene Turmsingen im Valentin-Karlstadt-Musäum wird veranstaltet vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit dem Valentin-Karlstadt-Musäum und Petra Perle vom Turmstüberl.
Internet: www.valentin-musaeum.de
“Flensburg online”: InfoSeite über das akustische Gesamtwerk von Karl Valentin


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Kampf gegen die bösen Buben (und Mädels). BKA braucht Vorratsdatenspeicherung

Halle (ots) – Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nach eigener Einschätzung auf die Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten. Das ergibt sich nach Angaben der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” (Online-Ausgabe; E-Datum 7.2.2012) aus dem jüngsten BKA-Gutachten für den Bundestags-Innenausschuss, das der Zeitung vorliegt.

In dem Gutachten werden die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung evaluiert. Das Gericht hatte das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung in der vorliegenden Form als grundgesetzwidrig erachtet.

Laut Gutachten bat das BKA die Telekommunikationsanbieter in der Zeit zwischen dem 2. März 2010 und dem 26. April 2011 um Auskünfte über 5.082 Anschlüsse, erhielt aber nur in 4.292 Fällen eine positive Antwort. Das entspricht rund 84 Prozent. Dabei ging es in rund 90 Prozent der Fälle um Internetverbindungen.

Wörtlich heißt es in dem Bericht weiter: “Nach der annähernd 13-monatigen Erhebung im BKA fallen von den bisher 4.256 erfassten Negativ-Fällen im Bereich der Strafverfolgung nunmehr rund 45 Prozent in den Deliktsbereich des Computer-Betrugs.

Darüber hinaus fallen rund 39 Prozent in den Deliktsbereich der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften oder der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Darüber hinaus belegen die Angaben zur idealen Speicherdauer bezogen auf die zugrundeliegenden Sachverhalte die polizeifachliche Erforderlichkeit der Verkehrsdatenspeicherung für 6 Monate.”

Das Problem liege jedenfalls nicht beim BKA. Das habe die Auskünfte in der Regel maximal 7 Tage nach Bekanntwerden einer Straftat erbeten. Dies bedeute “im Umkehrschluss, dass nicht die polizeiliche Reaktionszeit, sondern das ,Alter’ der Verkehrsdaten den erforderlichen Speicherzeitraum bestimmt”.

Das Gutachten steht in krassem Widerspruch zu einem vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, wonach die Vorratsdatenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung eigentlich nicht benötigt wird. Dieses Gutachten war vor zehn Tagen publik geworden. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der “Mitteldeutschen Zeitung” dazu: “Ich bin bass erstaunt über die große Diskrepanz zwischen dem Gutachten des Max-Planck-Instituts und des Bundeskriminalamtes. Denn das BKA-Gutachten zeigt: Manche Verbrechen sind ohne die Vorratsdatenspeicherung gar nicht mehr aufzuklären.”

BKA-Präsident Jörg Ziercke wird heute in den Bundestags-Innenausschuss kommen und dort eventuell auch über das Gutachten berichten.

Wie viele Jugendliche sind Nichtraucher und treiben Sport in Deutschland?

Baierbrunn (ots) – Angeblich essen sie nur Junkfood, hängen mit Vorliebe vor dem Computer ab und saufen sich ins Koma. Jugendliche gelten als nicht sehr gesundheitsbewusst. Zumindest was Zigarettenkonsum und Bewegung angeht, muss dieses Bild revidiert
werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von
“BABY und Familie”.

Mehr als drei Viertel (77 Prozent) der befragten Teenager bezeichnen sich als Nichtraucher.

Fast genauso viele (72 Prozent) sind mindestens 60 Minuten pro Woche sportlich aktiv.

In punkto Essen werden die Heranwachsenden ihrem Image als Gesundheitsmuffel allerdings eher gerecht. Während von den Befragten aller Altersgruppen 69 Prozent besonderen Wert auf gesunde Ernährung legen, liegen hierbei die 14- bis 19-Jährigen mit einem Anteil von 53Prozent deutlich unter dem Durchschnitt.

Auch die Kennwerte ihrer Gesundheit interessieren die Jüngeren erwartungsgemäß noch wenig.
Fast keiner der befragten Teenager weiß seinen aktuellen Blutdruck- (8 Prozent), geschweige denn seinen Cholesterinwert (3 Prozent). Wie
hoch letzterer ist, ist – zum Vergleich – in der Altersgruppe 70 plus jedem Zweiten (53 Prozent) bekannt.

Auch zu viel Druck in Schule, Beruf und Privatleben scheint für die meisten Jugendlichen noch kein Problem, gegen das sie gezielt angehen, so ein weiteres Ergebnis der Studie.

Nur etwas mehr als ein Drittel (37 Prozent) gibt an, sich im Hinblick auf den langfristigen Gesundheitserhalt bewusst zu entspannen und für Stressabbau zu sorgen.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins “BABY
und Familie”, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei
2008 Personen ab 14 Jahren, darunter 147 Teenager im Alter von 14 bis
19 Jahren.

Formel 1 auf Sky gucken

Die Formel 1-Boliden drehen ihre Runden auch weiterhin auf Sky: Die Sky Deutschland AG und der Formel 1-Rechtepartner FOWC Ltd. verlängern ihre erfolgreiche Partnerschaft. Fans von Sebastian Vettel, Michael Schumacher, Nico Rosberg und Co. sehen auch 2012 alle zwanzig Rennen, vom 1. Freien Training bis zum Zieleinlauf, live und in echtem HD auf Sky.

Carsten Schmidt, Chief Officer Sports, Advertising Sales & Internet: “Wir freuen uns sehr, dass die Formel 1 auch 2012 bei Sky bleibt! Die Einigung mit der FOWC Ltd. ist eine sehr gute Nachricht für alle Sky Kunden und die vielen Motorsport-Fans in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nur Sky Zuschauer erleben die Formel 1 weiterhin in echtem HD, aus verschiedenen Perspektiven, ohne Werbeunterbrechungen und mit einem neuen Produktionskonzept.”

Auch 2012 wird die Königsklasse des Motorsports für Sky Kunden zu einem einzigartigen TV-Erlebnis. Davon erleben knapp eine Million Premium HD-Kunden die Überholmanöver von Vettel und Co. in brillanter HD-Qualität. Ferner sehen sie den Kampf um die Weltmeisterschaft mit Sky Go auch mobil.

Über iPhone, iPad, das Web und die Xbox360 können Fans die Rennen jederzeit und überall verfolgen. Die perfekte Vorbereitung auf die Rennwochenenden liefert Sky Sport News HD. Der erste 24-Stunden-Sportnachrichtensender berichtet umfassend über alles Wissenswerte aus der Formel 1.

Internet: www.sky.de

Flensburger Förde im Winter 2012: Bildergalerie von Udo Fischer Flensburg

 

 

(Bildergalerie von Udo Fischer, PSC Studio F Flensburg)

3 Jahre weiche Appeasement Politik von Obama gegenüber den iranischen Islamisten. Ergebnis: Iran: „Chance nutzen, alle Juden zu töten“

Imam Khomeini schwört die Iraner auf Krieg gegen Israel ein. Die iranische Regierung hat soeben erneut ein Dokument publiziert, das deutlicher als bisher zur Zerstörung Israels aufruft.

Gefordert wird, ein Massaker am jüdischen Volk anzurichten und die Zerstörung aller seiner Vermögenswerte auf der ganzen Welt vorzubereiten.

Die Forderungen erschienen zunächst auf der islamischen Website Alef, die eng mit dem obersten Führer Ayatollah Ali Khamenei verbunden ist.

Wörtlich heisst es „Wir sollten nicht die Möglichkeit verstreichen lassen, die Juden zu beseitigen“.

Es gäbe die „rechtswissenschaftliche Rechtfertigung“, alle Juden zu töten – und Israel zu zerstören – und die „islamische Regierung des Iran muß dabei das Kommando übernehmen“.

Der Text wurde von islamischen Analytiker und Strategen Alireza Forghani verfasst, der Khamenei nahesteht – und wurde auf die meisten Websites der iranischen Regierung übertragen.

Der Text erschien auch in den Meldungen der Nachrichtenagentur Fars, die von den Revolutionsgarden kontrolliert wird.

Das Papier erklärt, dass der Iran nach islamischen Recht einen Grund hat, einen zerstörerischen Angriff gegen Israel durchzuführen, da Israel Irans Atomanlagen angreifen wolle.

Forghani rechtfertigt Angriffe auf Zivilisten unter Berufung auf die von Ayatollah Khomeini benannte Regel, dass Muslime im Dschihad gegen Feinde, die eine islamische Nation aggressiv angehen würden, Krieg führen sollten.

Forghani will andere arabische Staaten zum Krieg gegen Israel vereinen.
[Quelle: www.israelheute.com 7.2.2012]

Mutlosigkeit?

Fürchte dich nicht, du kleine Herde! Denn es hat eurem Vater wohlgefallen, euch das Reich zu geben. Lukas 12 Vers 32

Schon damals waren die Jünger offensichtlich immer wieder mutlos: Wir sind zu wenige, sagten sie. Unsere Kraft wird nicht ausreichen. Wie sollen wir es schaffen, dem Bösen in der Welt zu widerstehen?

Jesus antwortet darauf: Ihr werdet es nicht errichten, das Reich Gottes auf Erden. Gott wird es schaffen. Er ist schon dabei. Seht, wie es beginnt. Liebe wächst. Güte macht sich breit. Hoffnung keimt.

Gottes Kraft ist in den Schwachen mächtig. Bis heute!

Pastorin Ute Köppen, Diakonissenanstalt in Flensburg

Spanisch für den Jakobsweg. Kurs der VHS Mönchengladbach

Der Spanisch-Kurs der VHS “Spanisch für den Jakobsweg” richtet sich speziell an Pilger und ihre besonderen Bedürfnisse. Da ein großer Teil der Route auf spanischsprachigem Gebiet liegt lernen die Teilnehmer in kurzer Zeit in vielfältigen Situationen zu kommunizieren.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Kurs findet vom 11. Februar bis 3. März 2012 an drei Terminen, jeweils von 10 bis 15 Uhr in der Volkshochschule, Lüpertzender Straße 85 statt und kostet 47 Euro.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.vhs-mg.de
oder Telefon 02161 / 25 6404

Tod bei Feuer im Heideweg in Drentwede

Diepholz (ots) – Bei einem Wohnhausbrand im Ortsteil Drentwede in der Samtgemeinde Barnstorf ist am Mittwochabend, dem 8. Februar 2012, ein Mensch ums Leben gekommen.

Gegen 20:30 Uhr wurde das Feuer von einer Verkehrsteilnehmerin entdeckt, die Flammen aus dem Dach des Hauses im Heideweg schlagen sah.

Bei Eintreffen erster Einsatzkräfte der Feuerwehr stand das betroffene Einfamilienhaus bereits in Vollbrand.

Nach ersten vorliegenden Erkenntnissen der Polizei mussten die Rettungskräfte davon ausgehen, dass sich in dem Haus noch mindestens eine Person befindet. Erst nachdem das Feuer durch die Löscharbeiten stark eingedämmt werden konnte, war ein Betreten des Wohnhauses möglich. Hierbei wurde eine leblose Person aufgefunden.

Nach ersten Ermittlungen der Polizei handelt es sich vermutlich um eine 52-jährige Bewohnerin.

Die Polizei beschlagnahmte den Brandort und nahm die Ermittlungen auf. Angaben zur Brandursache können derzeit noch nicht gemacht werden. Eine kriminaltechnische Untersuchung des Brandortes soll am
Donnerstag erfolgen.

Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot von 80 Kameraden der Ortsfeuerwehren Drentwede, Barnstorf, Aldorf, Wohlstreck und Twistringen im Einsatz.

Vor Ort waren Notfallseelsorger, die die Betreuung der Angehörigen und der Einsatzkräfte übernahmen.

Der Sachschaden liegt nach ersten Schätzungen bei ca. 250.000 Euro.

Mietwagenfirma darf Kosten von Versicherung verlangen

Eine Autovermieter darf von einem Kraftfahrzeugversicherer Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall verlangen. In dem vom BGH mitgeteilten Fall hatte die Geschädigte bei dem Mietwagenunternehmen für die Zeit des Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug angefordert.

Die Mietvertragsparteien unterzeichneten eine „Abtretung und Zahlungsanweisung“, die unter anderem eine Abtretung der Schadenersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung enthielt.

Die Autovermietung verlangte in der Folge von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, für den die volle Einstandspflicht der Beklagten unstreitig ist.

Die Einziehung der an die Klägerin erfüllungshalber abgetretenen Schadenersatzforderung der Geschädigten sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt. Nach der einschlägigen Vorschrift sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Handelnden gehören, erklären ARAG Experten.

Sind allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig, so ist darf die Mietwagenfirma tätig werden. Etwas anderes gilt dagegen, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht würden, die in keinem Zusammenhang mit den Mietwagenkosten stehen, wie zum Beispiel Schmerzensgeldansprüche (BGH, Az.: VI ZR 143/11).

“Flensburg online”: Autovermietung in Flensburg

Alkohol und der gesetzliche Unfallschutz

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn bei einem solchen Unfall Alkohol im Spiel war.

In dem verhandelten tragischen Fall starb der Versicherte durch einen Verkehrsunfall auf dem Heimweg von der Arbeit. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,93 Promille.

Die in Anspruch genommene Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsfall mit der Begründung, der Alkohol sei die wesentliche Unfallursache gewesen. Das aufgerufene Gericht stellte klar, dass der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht deshalb entfallen, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss gefahren sei.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Alkoholisierung als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist. Bei einer BAK unter 1,1 Promille komme eine relative Fahruntüchtigkeit in Betracht, was voraussetzt, dass zusätzliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit belegen, ergänzen ARAG Experten. Dieser Nachweis wurde im konkreten Fall nicht erbracht (LSG Bayern, Az.: L 2 U 566/10).

“Flensburg online”: siehe vielleicht auch Rechtsanwälte in Flensburg

Schwerer Unfall in Archsum

Harrislee (ots) – (do) Gestern Abend wurde eine 77-jährige Sylterin im Ortsteil Archsum von einem Pkw erfasst. Sie erlitt schwere Verletzungen. Lebensgefahr könne bislang nicht ausgeschlossen
werden.

Nach ersten Ermittlungen des Polizeireviers Sylt befuhr gegen 19:55 Uhr eine 41-jährige Autofahrerin die Dorfstraße in Richtung
Westerland.

Während eines Abbiegevorgangs in Höhe Uaster Reeg kam es zur Kollision des Pkw mit der 77-jährigen Fußgängerin, die dabei schwer verletzt wurde.

Nach erfolgter Erstversorgung an der Unfallstelle kam sie umgehend in nahe gelegenes Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg ordnete die Beschlagnahme des beteiligten Pkw an. Der an dem Fahrzeug entstandene
Sachschaden sei mit ca. 500 Euro eher gering.

Die Unfallaufnahme war rund zwei Stunden nach dem Vorfall beendet.

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