| Flensburg
online: Folter zur Erzwingung von Aussagen Beschuldigter? / Februar
2003
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Sicherheit
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Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland [aus dem Angebot
Datenschutz Berlin] Die
Folter im Strafprozess
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Der Sachverhalt
ist bekannt und bereits in den Medien diskutiert worden Der stellvertretende
Polizeipräsident von Frankfurt/M. Herr WOLFGANG DASCHNER soll im Fall
des entführten Kindes Jakob von Metzler die Anweisung erteilt haben,
dem Tatverdächtigen MAGNUS G. die Anwendung körperlicher Folter in Aussicht
zu stellen, um dadurch den Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden
Kindes festzustellen und dessen Rettung zu ermöglichen. Gefangen in tragischer Situation 1.
"Das in den Medien dargestellte Verhalten des stellvertretenden
Polizeipräsidenten könnte sich der tatsächliche
Hergang scheint noch aufklärungsbedürftig zu sein als
versuchte Aussageerpressung (§ 343 Strafgesetzbuch) oder ggf. als
Anstiftung dazu darstellen und strafbar sein. Es wird allerdings
schon jetzt nicht zu verkennen sein, in welch furchtbarem menschlichen
Konflikt sich Herr Daschner befunden haben wird. " "Herr
Daschner durfte unzweifelhaft nicht so handeln wie er Presseberichten
zufolge eigenem Eingeständnis zufolge handelte, aber jedermann
auch ich als Strafverteidiger und damit Hüter der Rechte
von Beschuldigten wird seine tragische Situation in diesem Geschehen
nachvollziehen können." 2. "Unvertretbar allerdings erscheint mir und insoweit bin ich weit entfernt von jedem menschlichen Verständnis die zu dem Vorfall verbreitete Stellungnahme des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Herrn GEERT MACKENROTH." Folter ist grundgesetzwidrig "Herr Mackenroth Präsident des Landgerichts Itzehoe wurde u.a. zitiert mit dem Satz: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten" (Spiegel online 20.02.03 unter Berufung auf den "Tagesspiegel")." "Ich denke, wer noch dazu als Richter diesen Satz über die Lippen bringt, sollte und müsste als Vorsitzender des Deutschen Richterbundes zurücktreten und zudem die persönliche Überlegung anstellen, ob er überhaupt noch als Richter tätig sein kann. Folter ist "ohne wenn und aber" grundgesetzwidrig, wer ihr als angeblich in Einzelfällen "erlaubt" das Wort redet, positioniert sich weltanschaulich und rechtspolitisch in einem Bereich ausserhalb unserer Verfassung." "Ich habe die zitierte Äusserung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Herrn Mackenroth zum Anlass genommen, gegen ihn Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts in Schleswig einzulegen und zugleich den Vorstand des Deutschen Richterbundes mit der Anregung angeschrieben, Herrn Mackenroth zum Rücktritt von seinem Amt zu veranlassen." Rüdiger
E. Spormann siehe hierzu auch
die Pressemitteilung des Deutschen Richterbundes
Nachtrag
21-März 2003 —
Bundesinnenminister Schily zeigte menschliches Verständnis für das umstrittene
Verhalten des Frankfurter Vize-Polizeichefs Wolfgang Daschner im Fall
des entführten und getöteten Jakob von Metzler. |
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