Auf dem Alten Friedhof in Flensburg kam es zu einer Grabschändung.
Eine Zerstörung oder Beschädigung einer Beisetzungsstätte wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der er Versuch ist bereits strafbar.

Text auf dem Kreuz:
Hier ruhet
H. P. Johansen,
geboren den 24. April 1785
gestorben den 16. September 1838
–
Vereint mit dem Vater,
ruhen hier seine Lieben.
[Aufahme: April 2005]

Zerstörtes Grab auf dem Alten Friedhof, Flensburg
09. April 2005
Geregelt wird das in § 168 des Strafgesetzbuches. Es heißt dort:
"Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar. "

Zerstörtes Kreuz auf einem Grab am 9. April 2005
auf dem Alten Friedhof, Flensburg.
Die Inaugenscheinnahme bringt an den Tag, dass hier brutale Gewalt am Werke war,
die das Kreuz umstürzen und zerbrechen ließ.
Internet: InfoSeite über den Alten Friedhof +++ "Flensburg online"-Blog +++ Bestattungsunternehmen in Flensburg

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