Von der deutschen Niederlage zur Teilung
Schleswigs (4)
Der Vertrag
Die Bekanntgabe der endgültigen Friedensbedingungen
am 16. Juni 1919 entzog weiteren Spekulationen den Boden. Die Schleswig
betreffenden Artikel 109 - 114 des Vertragswerkes legten fest, daß
Nordschleswig als eine erste Zone en bloc und Mittelschleswig mit Flensburg als
zweite Zone gemeindeweise abstimmen solle.
Die zunächst vorgesehene dritte südschleswigsche
Abstimmungszone war auf Betreiben der dänischen Regierung Zahle noch am
14. Juni 1919 aus dem Vertragstext gestrichen worden.
Abstimmungsgebiet in Schleswig
Die deutschen Gegenvorschläge fanden keine
Berücksichtigung. Nur unter Protest unterzeichnete das Deutsche Reich am
28. Juni 1919 den als Diktat empfundenen Versailler Vertrag.