Die CIS |
Artikel 109 des Versailler Vertragswerkes legte fest,
daß unmittelbar nach dessen Inkrafttreten die allgemeine
Verwaltungsbefugnis über das schleswigsche Abstimmungsgebiet einer
internationalen Kommission zu übertragen sei. Diese sollte nach
Ausweisung des deutschen Militärs und Suspendierung der
Behördenleiter wie auch der Arbeiter- und Soldatenräte einen
geregelten Fortgang der Administration und der Versorgung gewährleisten.
Des weiteren oblag ihr die Sicherstellung freier, geheimer und
unabhängiger Abstimmungen in den beiden Zonen. Insbesondere hatte die
Kommission nach der Stimmenauszählung einen Grenzvorschlag zu formulieren.
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Da nach Bekanntgabe der Vertragsbedingungen Mitte Juni 1919
von einer raschen Ratifikation des Vertragswerkes und einem baldigen Plebiszit
(Volksentscheid) ausgegangen wurde, konstituierte sich noch im Frühjahr
1919 die "Commission Internationale de Surveillance du Plébiscite
Slesvig", abgekürzt "Commission Internationale
Slesvig" (CIS). |
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"Die Internationale Kommission" |
Nach englisch-französischen Absprachen ernannten beide
Länder im Juni 1919 ihre Kopenhagener Gesandten, den Briten Sir Charles
Marling und den französischen Schriftsteller Paul Claudel, zu
Kommissionsmitgliedern. Aufgrund der Versailler Vertragsbestimmungen und
entsprechender Bitten von alliierter Seite entsandten im Juli 1919 ferner die
beiden neutralen Mächte Norwegen und Schweden den Fernmeldedirektor
Thomas Heftye bzw. den Göteborger Landeshauptmann Oscar von
Sydow als weitere Mitglieder. Ein fünfter Sitz stand den Vereinigten
Staaten zu, dieser blieb jedoch infolge des amerikanischen Verzichts auf
Ratifikation der Friedensverträge unbesetzt. Als nicht stimmberechtigter,
aber gleichwohl einflußreicher Generalsekretär der Kommission
fungierte der Brite Charles Brudenell Bruce. |
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Seit August 1919 bereitete sich die CIS in Kopenhagen auf
ihre Aufgaben vor. In der unerwartet ausgedehnten Vorbereitungsphase
erarbeitete die Kommission sowohl grundlegende Regelungen für den
Abstimmungsverlauf als auch für die alliierte Verwaltungsübernahme
des Paß-, Zoll-, Steuer-, Post-, Polizei- und Versorgungswesen im
Plebiszitgebiet. |
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Als wichtiger Berater der CIS fungierte dabei der zum
dänischen Minister für schleswigsche Angelegenheiten ernannte H.
P. Hanssen, während der Einfluß des von deutscher Seite
hinzugebetenen Tonderaner Landrats Emilio Böhme beschränkt
blieb. Zudem traf die Kommission im vorab wichtige Personalentscheidungen. So
designierte sie bereits Ende Oktober kommissarische Landräte für die
Abstimmungsperiode. Zudem bestimmte sie den Großhändler Karl
Holm als interimistischen Oberbürgermeister der Stadt Flensburg. Des
weiteren bestimmte man, gegen heftigen deutschen Protest, den dänisch
gewordenen Waldemar Sörensen zum Flensburger Polizeichef; er war
anfangs noch Mitglied des Deutschen Ausschusses gewesen. Ebenfalls zum
Mißfallen deutscher Stellen übertrag die CIS, einer Anregung
Claudels folgend, das Amt des Polizeipräsidenten für das gesamte
Abstimmungsgebiet im vorab dem dänischen Offizier Daniel Bruun.
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