| 4-Juni
2003
Soll Johanniskraut verboten werden?
Johanniskraut
und andere Natur-Arzneimittel in Gefahr • Reformhäuser
starten bundesweite Protestaktion
Oberursel
– Die
Zahl der Verwender von Naturheilmitteln ist in den vergangenen
Jahren ständig gestiegen. Mittlerweile
setzen 73 Prozent der Deutschen auf die sanfte Medizin aus
Pflanzen (Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach "Naturheilmittel
2002").
INES
der gefragtesten Naturarzneimittel ist das Johanniskraut, das
seit Jahrhunderten auch in niedrigen Dosierungen als Tee
oder Pflanzensaft erfolgreich bei nervlicher Belastung und
Stimmungsschwankungen eingesetzt wird. Und ausgerechnet diesen
milden, nebenwirkungsarmen
Präparaten droht nun
das "Aus".
Das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
will zum 1. August 2003 alle johanniskrauthaltigen Arzneimittel
unter die Apothekenpflicht stellen – und zwar gegen das Votum
des von ihm berufenen Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht.
Anlass waren Untersuchungsergebnisse über die Wechselwirkungen
johanniskrauthaltiger Arzneimittel mit anderen Medikamenten.
Dies gilt jedoch nachweislich nur für die
höher dosierten, apothekenpflichtigen Präparate.
In klinischen
Studien konnte die Unbedenklichkeit von niedrig dosierten Johanniskrautpräparaten
bewiesen werden. Trotzdem sollen, entgegen der Experten
Empfehlung, alle Präparate zum Einnehmen
der Apothekenpflicht unterstellt werden.
Die
neuform Vereinigung Deutscher Reformhäuser e.G., Oberursel,
und betroffene Hersteller rechnen damit, dass alle traditionellen
Präparate
wie Tees, Frischpflanzensäfte, Kräutertabletten
und Rotölkapseln faktisch
vom Markt verschwinden, da ein
vereinfachtes Zulassungsverfahren gemäß § 109a
AMG für traditionelle Arzneimittel bei Unterstellung unter
die Apothekenpflicht dann nicht mehr zulässig wäre.
Für das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte
würde dies weniger Verwaltungsarbeit bedeuten, denn derzeit
müssen
alle traditionellen Arzneimittel in einem aufwändigen
Verfahren einem neuen Recht angepasst werden. Vor diesem Hintergrund
befürchtet die neuform VDR e.G., dass Johanniskraut kein
Einzelfall bleibt und weitere Heilpflanzen auf diese Art in die
Diskussion geraten.
Weniger
Auswahl
für den Endverbraucher
Für
den Endverbraucher bedeutet dies, dass er zukünftig
keine Wahl mehr hat und auf die höher dosierten Präparate
aus der Apotheke zurückgreifen muss, ungeachtet von Neben-
oder Wechselwirkungen.
neuform-Vorstand ERWIN PERLINGER kritisiert die widersprüchlichen
Signale aus dem Gesundheitswesen: "Einerseits
wird zu mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung aufgerufen,
andererseits werden dem Verbraucher traditionelle Naturarzneien
für eine milde und natürliche Selbstmedikation entzogen."
In
einer bundesweiten Protestaktion hofft die neuform VDR e.G.
gemeinsam mit anderen Institutionen der Branche,
wie dem Bundesverband
Deutscher Reformhäuser e.V. (refo, Oberursel) und dem Verband
der Reformwarenhersteller e.V. (Bad Homburg), auf die Solidarität
ihrer Kunden und startet im Juni 2003
in allen 2200 Reformhäusern
eine Unterschriftensammlung für den Erhalt der Freiverkäuflichkeit
von niedrig dosierten Johanniskrautpräparaten. Mit ihrer
Forderung entspricht die Reformwarenbranche der Empfehlung des
Sachverständigenausschusses.
Internet:
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