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Flensburg online: ABC-Schützen unterwegs. Vorsicht im Straßenverkehr / 18. August 2006

Polizeiberichte zur Kriminalität in Schleswig-Holstein

Polizeibericht aus Schleswig-Holstein

 

 

 

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Straßenverkehr
Schulanfänger unterwegs. Vorsicht!

Schulanfänger sind auch Verkehrsanfänger.
Landespolizeiamt weist auf Schulbeginn hin

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Mit dem Ende der Sommerferien rückt für viele Mädchen und Jungen der Tag der Einschulung näher. Sie sind damit nicht nur Schulanfänger sondern auch Verkehrsanfänger und damit zusätzlichen Gefahren ausgesetzt, da sie das elterliche Heim und die vertraute Umgebung verlassen müssen.

Einschulung für viele Jungen und Mädchen
Besonders erwähnen möchten wir in diesem Zusammenhang die Schulwegunfälle. Gab es im Jahre 2004 302, so fiel die Zahl der Unfälle im Jahre 2005 auf 269, mit Stand Juli 2006 ist die Zahl 120 bereits erreicht.

Schulbeginn in Schleswig-Holstein
      Autofahrer: Rücksicht auf die ABC-Schützen nehmen
      Eltern: Kinder an Schulweg gewöhnen

Fahrgeschwindigkeit drosseln
Die Landespolizei Schleswig-Holstein erinnert in diesem Zusammenhang besonders an die vom Gesetzgeber auferlegte Verpflichtung, sich gegenüber Kindern insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Besonders kritische Zeiten
Kritisch wird es in der Zeit zwischen 07:30 und 08:00 Uhr sowie
zwischen 12:00 und 13:00 Uhr Für die Verkehrsteilnehmer empfehlen Polizei und Verkehrswacht: Fahren Sie in Wohngebieten besonders aufmerksam und langsam. Für die Kinder beginnt dort schon der Schulweg. Eine besondere Gefahr besteht schon deshalb, weil sie gerade in ihrem Wohnungsumfeld häufig sehr sorglos sind (Nestsyndrom).

Zebrastreifen und Ampeln
Reduzieren Sie vor Zebrastreifen und Ampeln ihre Geschwindigkeit erheblich und zeigen Sie den Schulanfängern deutlich, dass Sie anhalten werden. Rechnen Sie an Bushaltestellen verstärkt damit, dass wartende oder spielende Kinder plötzlich über die Fahrbahn laufen. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

Besondere Vorsicht bei haltenden Omnibussen
An Omnibussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur in Schrittgeschwindigkeit und nur mit einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr.

Übrigens was viele Verkehrsteilnehmer offenbar nicht wissen (oder sie setzen sich schlichtweg über die Bestimmung hinweg): Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Rat an Eltern
Und hier noch ein Rat für die Eltern: Nehmen Sie sich Zeit und gehen den künftigen Weg zur Schule oder zur Bushaltestelle mit den Kindern ab und besprechen Sie den Weg. Gerade das Überqueren der Fahrbahn an neuralgischen Punkten sollte dabei im Mittelpunkt stehen.

Nehmen Sie dazu die üblichen Schulzeiten, damit es auch wirklichkeitsnah ist. Begleiten Sie Ihr Kind auch noch eine Zeit lang nach dem Schulanfang und kontrollieren Sie später ruhig mal, ob es das einhält, was Sie mit ihm besprochen haben.

Angst führt zu Unsicherheit
Wenn es klappt, auch Lob aussprechen, es sollten keine Ängste geschürt werden, denn Ängste verursachen Unsicherheit. Denken Sie auch mal über einen Rollentausch nach, d.h Ihr Kind "begleitet" Sie auf dem Schulweg und erklärt Ihnen die Gefahrenstellen. Der kürzeste Weg ist dabei nicht immer der sicherste. Ein kleiner Umweg kann da durchaus mehr Sicherheitsgewinn bringen.

Eltern müssen auch im Straßenverkehr Vorbild sein
Seien Sie sich auch Ihrer Vorbildrolle bewusst, gehen mit gutem Beispiel voran und erklären Sie Ihrem Kind auch, dass es selbst an gesicherten Übergangsstellen wie Ampelanlagen oder Zebrastreifen vorsichtig sein muss, da sich leider viele Verkehrsteilnehmer nicht immer an die Vorschriften halten.

Fußgängertraining ist wichtig
Um Kinder vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen, fahren viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. So lernen Kinder aber nicht, mit den Fußgängergefahren umzugehen, d.h. es fehlt das Fußgängertraining. Viele Eltern mit Pkw schaffen an Schulen außerdem zusätzliche Gefahren, wenn sie z.B. auf der "falschen" Seite anhalten oder auch beim Wenden und Rückwärtsfahren.

Mit dem Fahrrad zur Schule?
Zur Frage ab wann Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren können lautet unsere Empfehlung: Ab dem 3. oder 4. Schuljahr, wenn sie ihre Radfahrprüfung abgelegt haben, übrigens eine der Hauptaufgaben der Verkehrslehrer der Landespolizei Schleswig Holstein.


Kinder in Flensburg
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Polizeiberichte Polizeiberichte vom August 2006 aus Schleswig-Holstein

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