Reisen
Mai 2004
Nicht alle neuen
EU-Mitglieder akzeptieren den Auslandskrankenschein einer deutschen
Krankenkasse.
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Auslandskrankenschein
Reisende sollten beachten, dass ihr Auslandskrankenschein
nicht in allen neuen EU-Staaten gültig ist. Deshalb empfiehlt ELVIA Reiseversicherungen bei
Reisen in die neuen EU-Beitrittsländer eine zusätzliche
Vorsorge.
Seit dem 1. Mai 2004 ist die EU größer geworden. 10 neue Mitglieds-Staaten
sind in die Staatengemeinschaft hinzu gekommen. Das "größere" Europa bedeutet
auch eine Erweiterung der möglichen Reiseziele. Aber problematisch
bei
Reisen in die neuen EU-Staaten kann der
Krankenversicherungsschutz für die Urlauber sein. Denn der ist
in vielen Fällen
unzureichend.
"Da nicht alle neuen EU-Mitglieder den Auslandskrankenschein
einer deutschen Krankenkasse akzeptieren, muss der Patient die Folgekosten
im Krankheitsfall selbst tragen. Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung
ist somit bei Reisen in die neuen EU-Länder unbedingt empfehlenswert",
rät Dr. Alois
Weber, Hauptbevollmächtigter der ELVIA Deutschland.
Private Krankenversicherung
bei manchen Auslandsreisen
sogar Pflicht
Für die Einreise in die drei baltischen Staaten Estland,
Lettland und Litauen sowie in die Slowakei ist nach Angaben des Auswärtigen
Amtes eine private Auslandsreise-Krankenversicherung nicht nur empfehlenswert,
sondern sogar Pflicht. Estnische Grenzbehörden
führen stichpunktartige Kontrollen durch.
Auch nach Polen reisende Deutsche
sollten für die Dauer ihres Aufenthalts unbedingt eine Auslandsreise
Krankenversicherung abschließen, da das mit Polen bestehende
Sozialversicherungsabkommen keine Leistungen für Besucher und
Touristen vorsieht. Ärztliche Hilfe muss hier sofort in bar bezahlt
werden.
Arzt- und Medikamentenkosten müssen meist vorgestreckt werden
Doch auch wenn im Reiseland Versicherungsschutz über die deutschen
Krankenkassen besteht, gilt: Die Arzt- und Medikamentenkosten müssen
zunächst
meist am Urlaubsort vorgestreckt werden. Die gesetzliche Krankenkasse
daheim erstattet nach Urlaubsende zu deutschen Kassensätzen. Oft
bleibt der Patient dadurch auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Außerdem
werden die Behandlungskosten im Ausland häufig nach den höheren
Privatsätzen
in Rechnung gestellt.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen zudem bestimmte Leistungen
wie die in der Regel sehr teuren Krankenrücktransporte oder Ambulanzflüge
grundsätzlich
nicht übernehmen – im Ernstfall können
dann Kosten von mehreren zehntausend Euro auf den Betroffenen zukommen.
Aber auch für Privatversicherte hat die Auslandsreise-Krankenversicherung
Vorteile: Die Chance auf eine eventuelle Beitragsrückerstattung
am Jahresende erhöht sich. Sowohl privat als auch gesetzlich Krankenversicherte
sollten deshalb vor der Reise in eines der neuen EU-Mitgliedsländer
ihren Versicherungsschutz genau prüfen.
Auslandsreise-Krankenversicherungen können beispielsweise bei
Reiseversicherungsspezialisten wie der ELVIA abgeschlossen werden –
und zwar direkt bei der Reisebuchung im Reisebüro.
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