Reiseversicherung
War Ihnen dieser
Steuertipp schon bekannt?
Bei Reiseversicherungen zahlt das Finanzamt mit.
IE
Prämien vieler Reiseversicherungen können in
der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Das gibt für Auslandsreise-Krankenversicherung und der Reiseunfall-Versicherung
wie auch für die Haftpflicht- und
Lebensversicherungen.
Sachversicherungen wie
Reisegepäck-, Reise-Rücktrittskosten-, Kasko-, Diebstahl-
und Rechtschutzversicherungen können hingegen nicht geltend gemacht
werden.
Wie immer: Reiseversicherungs-Belege immer gut aufheben!
Internet: Elvia
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