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22-November
2002
01051: Preisaufschläge gefährden Call-by-Call
/ Anhörung der Regulierungsbehörde endet
Mit deutlichen Worten spricht sich die
Telefongesellschaft 01051 Telecom gegen jede Form von zusätzlichen
Kosten für Call by-Call-Ortsgespräche aus, die neue Anbieter an
die Deutsche Telekom zahlen sollen.
Düsseldorf
(ots) -
In seiner Stellungnahme gegenüber der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post (RegTP) bezeichnet das Unternehmen
01051 eine Beteiligung der Anbieter von Call-by-Call-Ortsgesprächen
an den Kosten der Telekom-Telefonanschlüsse als nach EU-Recht
unzulässig.
Außerdem würden dadurch Investitionsanreize für
einen nachhaltigen Infrastrukturwettbewerb vernichtet. Wenn es
für einen Wettbewerber kostenmäßig kaum noch einen
Unterschied mache, ob er das Telekom-Netz viel oder wenig nutzt,
dann werde auch kein Wettbewerber mehr in den weiteren Ausbau
eigener Infrastruktur investieren.
Am heutigen Freitag endet die Kommentierungs Frist zu dem am 16.
Oktober von der Behörde veröffentlichten Fragenkatalog
zur "kleinen TKG-Novelle". Fünf Wochen lang hatten
die Marktteilnehmer Zeit, sich zum "Ob" und "Wie"
einer Kostenbeteiligung zu äußern.
THOMAS RÜHMER, Mitglied der Geschäftsleitung
von 01051 Telecom, bezeichnet eine Kostenbeteiligung als "Rückschritt
für den Wettbewerb". Ziel der Liberalisierung und Regulierung
des Telekommunikationsmarktes sei es gerade gewesen, die alten
Quersubventionierungen abzubauen und die einzelnen Märkte
sauber voneinander zu trennen.
Alles andere verstoße auch gegen geltendes EU-Recht. "Wir
werden uns mit aller Kraft gegen Maßnahmen zur Wehr setzen,
die den Wettbewerb verzerren", kündigt Rühmer an.
"Regulierungsbehörde und Wirtschaftsministerium dürfen
eine Diskriminierung der Wettbewerber durch die Deutsche Telekom
nicht dulden. Ein Entgeltantrag mit Preisaufschlägen für
Call-by Call-Telefonate darf deshalb nicht genehmigt werden",
so Rühmer weiter.
Ganz offensichtlich habe die Deutsche
Telekom eine entsprechende Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes
herbeigeführt, um den Einstiegs-Preis ihrer Wettbewerber
in den lukrativen Markt für Ortsgespräche in die Höhe
schrauben zu können. Gleichzeitig wolle sie auch noch durch
eine erneute Erhöhung der Grundgebühr beim Endkunden
abkassieren. Für Rühmer ist dies der eindeutige
Beleg dafür, dass die Telekom ihr Quasi-Monopol durch die
Hintertüre schützen will und immer noch zum Nachteil
ihrer Kunden ausnutzt.
Der Zugang der Telefonkunden zu den Call-by Call-Märkten
dürfe vom marktbeherrschenden Anbieter nicht durch ein zusätzliches
Eintrittsgeld erschwert werden. Auch regulatorisch seien die Preisaufschläge
nicht rechtens. Nach dem Telekommunikationsgesetz dürften
Entgelte keine Aufschläge enthalten, die nur auf Grund der
marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom durchsetzbar
seien.
Internet: www.01051.com
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