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TELEFON INTERNET DATENSICHERUNG
7.
Mai 2004
Hinter Panzertür
& Stahlbeton
Unternehmensdaten
sicher lagern
Das Kieler Unternehmen COMCITY bietet einen neuen Service: Die sichere
Datentr ägerauslagerung für Hamburg und Schleswig-Holstein.
Die Lagerung
der Datenträger erfolgt in Datenschutzschränken höchster
Feuerschutzklasse innerhalb besonders gesicherter Schutzräume mit
bis zu 50 cm dicken W änden aus Stahlbeton.
Der Schutz sensibler Daten
ist Gesetz
Das Internet und Anwendungen,
die immer mehr Daten produzieren, beherrschen die Wirtschaft weltweit.
Die Sicherheit und Verfügbarkeit elektronischer
Daten gewinnt durch diese Tatsache immer mehr an Bedeutung. Unternehmen
müssen ihre Daten jedoch nicht nur vor dem unbefugten
Zugriff Dritter, sondern auch vor Feuer, Wasser, Sabotage, Vandalismus
oder Diebstahl schützen.
Datenverlust hat verheerende Folgen Ein Datenverlust kann sich vernichtend
auf das betroffene Unternehmen auswirken.
Diebstahl, Mitarbeiterfluktuation, Viren, Anwendungsfehler, Festplatten-Crashs,
Fehler im Betriebssystem oder auch einfache Updates von Hard- und
Software stellen jeden Tag eine echte Gefahr f ür
die Daten dar.
Diesen
Gefahren muss jeder Unternehmer, insbesondere auf Grund der neuen
gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Archivierung, mit
entsprechenden Ma ßnahmen in seinem Unternehmen begegnen.
Die Erfüllung und Einhaltung des datenschutzgerechten
Umgangs mit vertraulichen Daten sind auch durch den Gesetzgeber geregelt.
Vom Gesetzgeber werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen verlangt:
Datensicherung in festgelegten Zeiträumen, Feuergeschützte
und einbruchgeschützte Datenträgerlagerung
und Datenarchivierung und Lückenlose, gerichtsfeste Dokumentation
Zu beachten ist, dass eine Archivierung der Unterlagen
in Papierform oder als
Mikrofiche den Anforderungen der Finanzbehörden nicht mehr gerecht wird.
Seit Anfang des Jahres 2002 sind die Grundsätze zum Datenzugriff und zur
Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen (GDPdU) in Kraft. Unternehmen werden nach § 146
Abs. 5 der Abgabenordnung verpflichtet originär digital erstellte Unterlagen
auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren. Nach dem KonTraG
(Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, seit 1.5.1998 in
Kraft)
hat der Vorstand für ein geeignetes IT-Risikomanagement
zu sorgen. Verletzung dieser Organisationspflicht kann eine Schadenersatzpflicht
der Geschäftführung begründen.
Internet: www.comcity.de
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Stichwort Datenrettung im eStadtbuch "Flensburg von A-Z"
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