Flensburg online Das Virtuelle Rathaus
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N Z E I G E
| Befreiung von Rundfunk- und
Fernsehgebühren Sie müssen ins Bürgerbüro. Sie wissen, wo das ist? Na gut, dann brauchen Sie hier nicht mehr zu klicken Gewisse Gruppen der Bevölkerung können sich von diesen Gebühren befreien lassen. Beispielsweise, wenn Sie Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe wegen schwerer Behinderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. So weit so gut. Aber Sie können sich auch befreien lassen, wenn Ihr Einkommen unter folgender Einkommensgrenze liegt: 1,5-facher Regelsatz des Haushaltsvorstandes + Regelsätze der Haushaltsangehörigen + Mehrbedarfszuschläge + Kosten der Unterkunft (kalt). Ein Vermögen wird nicht berücksichtigt. [wie hoch die genannten Sätze sind erfragen Sie aktuell im Bürgerbüro] Tipp Nach der Befreiung von von den Rundfunk- und Fernsehgebühren (Bürgerbüro) können Sie im T-Punkt der Telekom (Holm 60, 24937 Flensburg) einen Sozialanschluß für das Telefon beantragen. Ihre Grundgebühr wird dann auf 9,-- DM gesenkt. |
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Äh wir verstehen nicht ganz. Sie haben sich da selber schon befreit und zahlen keinen Pfennig an die GEZ? Hm, ganz schön mutig. Ist immerhin strafbar. Außerdem: Wenn die öffentlich - rechtlichen Sendeanstalten nicht wären (die wir ja mit den GEZ-Gebühren finanzieren), wo wäre dann das Niveau des deutschen Fernsehens? So tief könnten Sie den Gürtel doch gar nicht hängen. Also wie geht's? der Reihe nach: Ein besonderes Antragsformular für die Befreiung ist nicht nötig. Sie stellen den Antrag im Bürgerbüro. Was wollen die Jungs & Mädels im Bürgerbüro von Ihnen sehen? Nein, nicht Ihre Tigerunterhose. Vielmehr Ihren Personalausweis, Einkommensnachweise aus den letzten 12 Monaten, Ihren Mietvertrag. Nicht schlecht: Nehmen Sie auch gleich Ihre Rundfunkteilnehmernummer (von der GEZ) mit. Eine Befreiung von den TV-Gebühren und Rundfunkgebühren wird immer für 1 Jahr erteilt.
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