Flensburg online Das Virtuelle Rathaus
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N Z E I G E
| Schöffen Es werden Schöffen für die Land- und Amtsgerichte gersucht Zum Schöffen kann man sich selber oder eine andere Person vorschlagen. Am besten schriftlich an: Stadt Flensburg Rathausplatz 1 24937 Flensburg siehe vielleicht auch: |
In der deutschen Rechtsprechung haben
seit mehr als 100 Jahren die
Schöffen eine große
Bedeutung. Sie sind ganz entscheidend neben Berufsrichtern an der Rechtspflege beteiligt. In der Funktion als Schöffe haben die Bürger die Möglichkeit, an der Rechtsprechung teilzunehmen. Die Grundidee, die hinter dem Konzept der ehrenamtlichen Laienrichter bei Strafprozessen (= Schöffen) steckt, ist die, dass Schöffen, sozusagen als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung, das Vertrauen beim Volk in die Justiz fördern sollen. Außerdem stellt man sich vor, dass dadurch auch die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten gestärkt würde. Schöffen sitzen ja nicht nasebohrend auf der Richterbank, sondern sollen mithelfen, ein auch beim normalen Bürger durchschaubares Verfahren zu gestalten. Durch ihre Stimme lassen sie die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Urteilsfindung einfließen. Was nicht jeder weiß: Schöffen haben das gleiche Stimmrecht und die gleiche Verantwortung bei der Urteilsfindung wie der Berufsrichter. Da es bei Gericht keine Korruption oder anderweitige Einflussnahmen gibt, sind auch Schöffen an keinerlei Weisungen gebunden. Sie sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Das Ehrenamt eines Schöffen kann jeder Deutsche ausüben. Selbstredend gibt es aber natürlich ausnahmen. So darf man nicht zu mehr als 6 Monaten verurteilt worden sein, wenn man Schöffe werden will. Man muss die Fähigkeit zur Ausübung eines öffentlichen Amtes besitzen. Altersmäßig muss ein Schöffe zwischen 25 - 70 Jahren sein. Die Auswahl der Schöffen Ausgewählt werden die Schöffen über eine Vorschlagsliste. Ideal: Es sollten alle Gruppen der Bevölkerung Berücksichtigung finden. Die Gemeindevertretung beschließt mit 2/3-Mehrheit die Liste mit den vorgeschlagenen Schöffen. Einspruchsmöglichkeit: Dann wird die Liste 1 Woche lang öffentlich im Rathaus ausgelegt. Jeder Bürger hat nun das Recht, seinen Einspruch gegen eine zum Schöffenamt vorgeschlagene Person einzulegen. Übrigens: Schöffen werden für 4 Jahre berufen. |
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